Pressemitteilung: Bundesregierung will diese Woche verdachtsunabhängige Chatkontrollen in der EU durchboxen

Heute wiederholt das europäische Parlament seine Abstimmung zur Chatkontrolle. Das Parlament war bisher stets zu der Haltung gekommen, dass verdachtsunabhängige Chatkontrollen nicht hinnehmbar sind. Die Bundesregierung sieht das anders und plant, diese Position im Rat der EU abzulehnen. In der Sitzung des Digitalausschusses vom 25.03.2026 stellte sie klar, dass sie auf verdachtsunabhängige Chatkontrollen bestehe. Dazu erklärt Donata Vogtschmidt, Obfrau im Digitalausschuss für die Linksfraktion und Sprecherin für Digitalpolitik und Cybersecurity:

 

„Die Bundesregierung begeht Wortbruch: Noch im Oktober 2025 erklärte sie unmissverständlich, dass sie anlasslose Chatkontrollen ablehne. Nun betont sie plötzlich, dass sie im Rat der EU auf verdachtsunabhängige Chatkontrollen bestehe. Dies stellten Vertreterinnen des Innenministeriums gestern im Digitalausschuss klar. Die Debatte hatte ich beantragt, leider wurde jedoch der Bitte um öffentliche Behandlung nicht nachgekommen. Der eklatante Wortbruch darf nicht abseits der Öffentlichkeit durchrutschen! Die Bundesregierung riskiert mit dieser Haltung sogar, dass sie das heutige Abstimmungsergebnis des europäischen Parlaments im Rat ablehnen muss, sodass die Verhandlungen insgesamt scheitern und nicht einmal eine abgespeckte Chatkontrolle erreicht würde. Ähnlich rigoros zeigte sich die Bundesregierung auch hinsichtlich möglicher Kompromisse, den Anwendungsbereich der Chatkontrollen auf bekanntes Material einzuschränken, sodass wenigstens die Fehlerrate bei den Scans reduziert würde. Das sei hochproblematisch und daher abzulehnen, hieß es.

Die derzeitige, temporär noch bis zum 3. April erlaubte Chatkontrolle führt nicht zu mehr Kinderschutz, sondern gefährdet ausgerechnet die Privatsphäre von Minderjährigen. Einvernehmliches Sexting unter Minderjährigen ist keine sexualisierte Gewalt, landet aufgrund der Chatkontrollen jedoch massenhaft auf dem Tisch von Behörden. Davon abgesehen ist noch fast die Hälfe aller eingehenden Meldungen strafrechtlich nicht relevant. Anstatt gezielt Kriminelle zu verfolgen, werden Behörden mit solchen Einblicken in sensibelste Bereiche konfrontiert, die im Widerspruch zum elektronischen Briefgeheimnis und der Charta der Grundrechte der EU stehen. Bisher konnte auch die EU-Kommission keine Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe hinreichend belegen, und die BfDI stellte die fehlende Rechtsgrundlage auch hinsichtlich der bisherigen freiwilligen Chatkontrollen fest.

Die heutige Abstimmung im europäischen Parlament und die Reaktion im Rat haben Signalwirkung auf die parallel laufenden Verhandlungen zu einer dauerhaften Chatkontrolle, der geplanten CSA-Verordnung. Daher sind die kommenden Stunden entscheidend! Ich fordere die Bundesregierung hiermit auf, von der wahnwitzigen Idee verdachtsunabhängiger Chatkontrollen abzulassen und endlich auf die Kritik daran im europäischen Parlament einzulenken!“