Linke stellt sich mit Antrag gegen biometrische Überwachung im Sicherheitspaket 2.0

Das Bundeskabinett hat sich gestern auf mehrere Sicherheitsgesetze geeinigt, die eine biometrische Überwachung des öffentlichen Raums durch Sicherheitsbehörden in großem Umfang ermöglichen sollen. Die Überwachung ist nicht auf Gesichter beschränkt, sondern umfasst auch andere biometrische Merkmale wie Stimmen und Bewegungsabläufe. Dazu erklärt Donata Vogtschmidt, Obfrau im Digitalausschuss für die Linksfraktion und Sprecherin für Digitalpolitik und Cybersecurity:

„Als Linksfraktion haben wir einen Antrag eingebracht, der ein generelles Verbot automatisierter biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum fordert. Das wäre europarechtlich auch zulässig. Die KI-Verordnung gestattet es ausdrücklich, dass Nationalstaaten hierzu restriktivere Regelungen erlassen. Ich fordere die Bundesregierung dazu auf, diese Möglichkeit im Rahmen der nationalen Umsetzung der KI-Verordnung noch einmal zu prüfen und aktuelle gesetzliche Initiativen für einen Ausbau von biometrischer Überwachung des öffentlichen Raums auf Eis zu legen.“

„Mehr Überwachung kann Ursachen von Kriminalität und sozialen Problemen nicht lösen. Der geplante Ausbau biometrischer Überwachung öffentlicher Räume im Internet erstreckt sich auch auf das Geschehen in Straßen und öffentlich genutzten Orten wie Bahnhöfen und Stadien. Für die Bevölkerung ist wegen der weitgefassten Anwendbarkeit der Gesetzesvorschläge kaum vorhersehbar, in welchem Ausmaß sie der biometrischen Überwachung ausgesetzt sein wird. Der Anwendungsbereich geht deutlich über Terrorabwehr und nationale Sicherheit hinaus. Das Erstellen von Datenbanken zum ungezielten Auslesen von Gesichtsbildern im Internet ist den Gesetzesentwürfen nach naheliegend und wäre europarechtlich unzulässig, wie die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einem Gutachten feststellten. Hinzu kommen unzureichende Anforderungen an Datenschutz und Diskriminierungsfreiheit bei der eingesetzten Überwachungssoftware, die oft künstliche Intelligenz enthält und sogar von privaten Unternehmen aus dem EU-Ausland betrieben werden dürfte. Die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik weist insgesamt eine Verringerung der Kriminalität um fast sechs Prozent zum Vorjahr aus, was die ohnehin fadenscheinige Begründung der Bundesregierung umso absurder macht. Das Sicherheitspaket 2.0 ist in der Summe nichts weiter als der höchst zweifelhafte Versuch, durch ein Gefühl der ständigen Überwachung im öffentlichen Raum die Handlungsfreiheit der Menschen zu ersticken und KI auch dort zu entfesseln, wo sie gesellschaftlich besonders großen Schaden anrichten kann. Diese fundamentale Fehlentwicklung sollte und muss endlich wachrütteln!“

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