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            <title> Donata Vogtschmidt: RSS-Feed</title>
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            <copyright> Donata Vogtschmidt</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 17:14:21 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 17 Aug 2026 17:14:21 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-70219</guid>
                <pubDate>Thu, 06 Jun 2024 13:40:00 +0200</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) 2/2</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-ueber-den-brandschutz-die-allgemeine-hilfe-und-den-katastrophenschutz-thueringer-brand-und-katastrophenschutzgesetz-thuerbkg-2-2-1/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, ich freue mich wirklich ungemein, dass wir nun an dieser Stelle wie planmäßig angedacht auch vor der Sommerpause in die zweite Beratung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes einsteigen. Die Unwetterereignisse der letzten Tage waren maßgebend für die Notwendigkeit von präventiver Politik und einem wirklich gut aufgestellten Katastrophenschutz. In vielen Thüringer Landkreisen dauern die Aufräumarbeiten nach den Unwettern noch immer an. Überspülte Straßen, vollgelaufene Keller und überflutete Agrarflächen – mithilfe von tatkräftigen Einwohnerinnen und Einwohnern und dem Engagement unserer Einsatzkräfte konnte an vielen Orten Schlimmeres verhindert und schnell gehandelt werden. Allein im Landkreis Gotha waren laut dem MDR mehr als 80&nbsp;Feuerwehrleute im Einsatz, im Ilm-Kreis ist die Feuerwehr fast 90&nbsp;Mal ausgerückt, doch durch die zahlreiche Mitarbeit hatten wir im Freistaat die Situationen an den meisten Stellen schnell unter Kontrolle, sodass wir über 60&nbsp;Helfende aus Thüringen seit Montag mit Rettungsbooten, Mannschaftstransportwagen und Küchen- und Betreuungswagen in die süddeutschen Hochwassergebiete schicken können, um dort ebenfalls zu unterstützen und bei der Versorgung der vom Wasser eingeschlossenen Bevölkerung zu helfen. Es sollte für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein, daher auch an dieser Stelle aus dem Landtag heraus noch mal danke zu sagen. Danke, liebe Einsatzkräfte für euer Engagement zum Wohle der Gemeinschaft, euch gebührt unser aller Respekt auch hier aus dem Landtag heraus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und genau dafür machen wir dieses Gesetz, das Rot-Rot-Grün hier einbringt, um jenen Menschen nämlich den Rücken zu stärken, die für andere in der Not zur Stelle sind. Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bietet seit über 32&nbsp;Jahren einen wichtigen Orientierungs- und Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteure. Für zeitgemäße Richtlinien sind stetige Anpassungen aber auch nötig, die haben wir in den letzten Jahren punktuell auch immer wieder vorgenommen, natürlich immer in enger Absprache mit den Praxispartnern und Praxispartnerinnen, die in Form von Arbeitsgruppen und als Anzuhörende im Ausschuss wirklich wertvolle Anregungen eingebracht haben. Mit dem nun vorliegenden 143-seitigen Gesetzentwurf bringen wir umfangreiche Verbesserungen auf den Weg. In der Anhörung der Expertinnen und Experten im Innenausschuss des Landtags stieß der Entwurf bei Feuerwehrverbänden, Brandschutzexpertinnen und Brandschutzexperten und kommunalen Spitzenverbänden auf großen Zuspruch. Danke auf jeden Fall schon mal dafür.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Strukturen und Abläufe bei den Feuerwehren werden nun verbessert, die Förderung des Ehrenamts und die Digitalisierung weiter vorangetrieben. Wir verdoppeln die Jugendpauschale auf 50&nbsp;Euro. Künftig soll auch der Betrieb einer dezentralen technischen Servicestelle zur Erfüllung der Aufgaben der Landkreise im Bereich der digitalen Informations- und Kommunikationstechnik verpflichtend sein und die psychosoziale Notfallversorgung hält nun Einzug in das Gesetz und vieles mehr.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für viele Menschen in Thüringen wird sich der Gesetzentwurf ganz praktisch auswirken. Wir haben bereits Gelder im Haushalt verankert für eine flächendeckende Brandschutzerziehung, welche mit einem vorgezogenen Inkrafttreten noch in diesem Jahr, also noch recht schnell an den Start gehen kann. Damit stärken wir zugleich auch die Nachwuchsgewinnung. Es ist uns in den letzten Jahren bereits gelungen, viele Tausende von Jugendlichen in die Feuerwehren zu holen. Der aktuelle Brand- und Katastrophenschutzbericht weist sogar 3.700&nbsp;Mitglieder mehr als noch 2024 bei den Jugendfeuerwehren aus. Besonders erfreulich ist, darunter sind fast 1.500&nbsp;Mädchen mehr als Zugewinn zu verzeichnen. Aber dennoch können wir uns darauf natürlich nicht ausruhen, denn der demografische Wandel verlangt uns deutlich mehr ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für meine Fraktion möchte ich mich bei allen Anzuhörenden für die Stellungnahmen und Gespräche bedanken. Im Ergebnis dessen konnten wir das Gesetz nun noch besser abrunden gerade auch hinsichtlich der Einsätze auf den Autobahnen. Vor allem ist es uns aber gelungen, auch deutlich zu machen, dass nicht jede populäre Gießkannenforderung wirklich sinnhaft ist. Rot-Rot-Grün hatte bereits die Jugendfeuerwehrpauschale auf 25&nbsp;Euro erhoben und plant nun eine Verdopplung auf 50&nbsp;Euro. Die CDU dachte sich dann aber, ganz egal, was es kostet, wir verdoppeln das auch noch mal und stehen dann noch besser da. Es ist ja schließlich auch Wahlkampfjahr. Die Feuerwehrverbände und die Vertreter/-innen haben dann im Ausschuss aber doch recht deutlich klargemacht, dass das nicht so wirklich Sinn ergibt und auch eine Geldverschwendung wäre, und dies dann woanders besser investiert wäre. Wir konnten uns dann glücklicherweise natürlich auch gemeinsam mit der CDU stattdessen darauf verständigen, dass 50&nbsp;Euro für die Jugendfeuerwehren schon genau richtig sind und wir stattdessen die Jugendfeuerwehren auf die Katastrophenschutzorganisation ausdehnen. Somit haben wir hier einen idealen Kompromiss erzielt, der uns in der Sache auch weiter voranbringt. Außerdem werden wir natürlich auch der Helfergleichstellung von Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten gerecht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Völlig sinnfrei – das ist eben auch schon angeklungen – war dann auch die Debatte um die Demokratiepassage im Gesetz. Hier haben sich dann CDU und FDP von der AfD treiben lassen und den Mythos einer vermeintlichen sogenannten Gesinnungsprüfung weitererzählt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Was ist denn das für ein Quatsch? Wir haben uns von niemandem treiben lassen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Doch darum geht es überhaupt nicht. Es geht nämlich schlicht darum, dass, egal wer bei der Feuerwehr aktiv ist, eine persönliche Eignung und Integrität haben muss, die im Einklang mit der Menschenwürde, dem Rechtsstaatprinzip und auch dem Demokratieprinzip steht. In der Thüringer Verfassung steht, dass niemand wegen seiner Herkunft, seiner sozialen Stellung, seiner religiösen Überzeugung oder seines Geschlechts benachteiligt oder angefeindet werden darf. Genau das ist eben der Punkt, denn, wenn man die Feuerwehr ruft, dann muss man sich auch auf sie verlassen können. Natürlich haben wir auch Rassismus und Antisemitismus unter Angehörigen der Feuerwehren ebenso, wie wir das auch in der gesamten Gesellschaft haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und es ist auch völlig absurd, das abzustreiten, wie das Herr Bühl von der CDU letztens im MDR getan hat, wohlgemerkt als ehemaliger Verfassungsbeschützer, denn die Feuerwehren selbst sind da schon viel weiter. Der Thüringer Feuerwehrverband hat dazu eigene Broschüren rausgebracht, sie haben eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet. Das bräuchte man eben nicht, wenn es das Phänomen nicht gäbe. Im Ergebnis haben dann also CDU und FDP relativ groß getönt, die Demokratieklausel weiter zu streichen, gaben dann aber letztendlich doch, Gott sei Dank, klein bei. Die FDP verschob sie in eine Präambel und die CDU tauschte das Wort „eintreten“ durch „einstehen“. Ganz ehrlich, diese Debatte war irgendwie eine Farce, darauf hätten wir wirklich verzichten und die Zeit irgendwie anderweitig nutzen können. Sie hat zeitweise das ganze vernünftige Gesetz überlagert und auch von den Expertinnen und Experten in der Anhörung kam da größtenteils einfach Unverständnis. Auch der Feuerwehrverband hat sich davon distanziert und mit Unverständnis auf das Agieren von FDP und CDU an dieser Stelle agiert. Umso mehr freut es mich, dass wir hier einen Kompromiss gefunden haben, der nun auch tragfähig ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei der Kostenregelung der Tragehilfe Rettungsdienst in §&nbsp;55 standen die Abgeordneten des Ausschusses ein Stück weit zwischen den Stühlen, auf der einen Seite waren da nämlich die Feuerwehren und die Gemeinden und auf der anderen Seite die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen. Die Aufnahme der neuen Entgeltregelung des §&nbsp;55 Abs.&nbsp;3 Nr.&nbsp;4 war eine zentrale Forderung der Feuerwehren bei der Erstellung des Gesetzentwurfs. Wichtig ist hier, auch noch mal zu wissen, es geht hierbei nicht um die derzeitige Praxis, dass bei der Notwendigkeit einer Tragehilfe die Feuerwehr vom Rettungsdienst angefordert wird, wenn eine schwergewichtige Person von der Mannschaft des Rettungswagens allein nicht aus der Wohnung zum Fahrzeug gebracht werden kann. Es geht nicht um die Tragehilfe bei der Rettung von Personen aus einer lebensgefährlichen Situation, denn dann bleibt der Einsatz der Feuerwehr natürlich weiterhin kostenfrei, aber es geht um die Einsatzkosten, sprich die Freistellungszahlungen an die Arbeitsgeber der Feuerwehrangehörigen, die eigentlich die Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes tragen müssten, aber dann auf die Gemeinden geschultert werden. Um das zu ändern, sieht das Verfahren nun eine Erstattung der Einsatzkosten von Durchzuführenden vor, die diese Kosten dann in den Jahresverhandlungen mit den Kassen klären. Wir haben wahrgenommen, dass sich die Freude darüber bei den Hilfsorganisationen – freundlich gesagt – etwas in Grenzen hält. Im direkten Gespräch mit der LAG haben die Organisationen das auch uns gegenüber noch mal deutlich erläutert. Herzlichen Dank auf jeden Fall auch an dieser Stelle dafür. Was dort bereitwillig geleistet wird, teils auf wenigen Schultern, verdient auch hier unsere allerhöchste Anerkennung. Gerade bei den Maltesern, beim ASB, beim DRK, bei den Johannitern und auch bei der DLRG gibt es bereits heute eine hohe Belastung. Hier schultern teilweise wenige Beschäftigte eine massive Arbeit und leisten hier einen unschätzbaren Beitrag für die öffentliche Sicherheit und die Gesundheit von Menschen in Thüringen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Ergebnis der Gesamtabwägung haben wir uns gemeinsam als Rot-Rot-Grün dem Thüringer Innenministerium und auch mit der CDU-Fraktion dafür entschieden, den Stichtag auf 2026 zu legen, um ausreichend Zeit für die Vorbereitungen zu schaffen, und planen nun für Mitte 2025 eine Befassung des Innen- und Kommunalausschusses, um das ganze Verfahren zu evaluieren. Zudem befindet sich ja noch ein Entschließungsantrag auf der Tagesordnung zum §&nbsp;55, der auch eine Moderation der Begleitung und auch eine Unterstützung der Hilfsorganisationen durch das Innenministerium vorsieht.</p>
<p>Unser Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün greift weitere Regelungsbestandteile im Ergebnis der Anhörung auf, die wir untergesetzlich regeln möchten, unter anderem die Novellierung der Thüringer Feuerwehrorganisations- und Katastrophenschutzverordnung, eine künftig noch stärkere Berücksichtigung bei der Aufwandsentschädigung von Verantwortungsträgern der Jugendfeuerwehr, eine Katastrophenschutzstatistik und den weiteren Ausbau von psychosozialer Notfallversorgung. Weiterhin finden sich hier noch viele andere sinnvolle Bestandteile, die wir aus den Gesprächen mit den Katastrophenschutzhelfenden mitgenommen haben, insbesondere eben auch mit der LAG, den Hilfsorganisationen, zum Beispiel ein Ende der Limitierung bei den Lkw-Fahrern auf den Katastrophenschutzfahrzeugen, eine Verstetigung der Mitgliederkampagne, Katastrophenschutz auch über 2025 hinaus, aber auch einen Stromerzeuger in höherer Leistungsklasse. Da haben wir derzeit 4, 9 und 11&nbsp;Kilowattampere in der Beschaffung und sollten zukünftig ein paar leistungsfähigere Netzersatzanlagen in den Blick nehmen, um beispielsweise auch kritische Infrastrukturen kurzfristig zu unterstützen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In Summe ist das nun wirklich ein rundes Gesetz, was wir hier vorgelegt haben. Denen möchte ich meinen Dank aussprechen, die sich daran beteiligt haben, insbesondere dem Referat&nbsp;24 im Thüringer Innenministerium und allen Engagierten und natürlich auch allen Kolleginnen und Kollegen aus den Arbeitsgruppen und dem Steuerungsgremium. Vielen Dank dafür.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eigentlich wollte ich meine Redezeit jetzt nicht für das Nichtstun der AfD im Ausschuss verplempern und verschwenden. Aber, da es jetzt vorhin noch mal ankam: Die AfD war in diesem Ausschuss, in dieser Debatte die einzige Fraktion, die absolut keine einzige konkrete Änderung vorgelegt hat. Wenn man sich noch mal an die Haushaltsverhandlungen erinnert, war sie die Fraktion, die für die Feuerwehren knapp 15&nbsp;Millionen Euro aus dem Landeshaushalt kürzen wollte. Ich finde, das sagt viel dazu, wie viel Ihnen Katastrophenschutz wert ist. Sie machen Ihrem Ruf als politische Brandstifter eben jede Ehre. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-70218</guid>
                <pubDate>Thu, 06 Jun 2024 13:38:00 +0200</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) 1/2</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-ueber-den-brandschutz-die-allgemeine-hilfe-und-den-katastrophenschutz-thueringer-brand-und-katastrophenschutzgesetz-thuerbkg-1-2-1/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, im aktuellen Tagesordnungspunkt behandeln wir nun an dieser Stelle das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, also sprich: das Thüringer Band- und Katastrophenschutzgesetz, kurz ThürBKG. Dazu liegen Ihnen nun zur Beratung vor: der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache&nbsp;7/9658 vom 6.&nbsp;März dieses Jahres und die Beschlussfassung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache&nbsp;7/10114 vom 30.05. dieses Jahres.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Durch den Beschluss des Landtags in seiner 130.&nbsp;Sitzung vom 14.&nbsp;März 2024 wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat dem Gesetzentwurf in seiner 57.&nbsp;Sitzung am 15.&nbsp;März 2024, in seiner 58.&nbsp;Sitzung am 18.&nbsp;April 2024 und auch in seiner 61.&nbsp;Sitzung am 30.&nbsp;Mai 2024 beraten. Zu dem Gesetzentwurf wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren und in der 60.&nbsp;Sitzung am 17.&nbsp;Mai auch noch ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurden folgende Änderungsanträge eingereicht: Zum einen der Änderungsantrag von Rotâ€‘Rot-Grün in der Drucksache&nbsp;7/6659, der Änderungsantrag der Parlamentarische Gruppe der FDP in der Drucksache&nbsp;7/6645 und auch noch der Änderungsantrag der CDU in der Drucksache&nbsp;7/6664.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der 25-seitige Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün wurde bestätigt und hatte eine Vielzahl von Anpassungen im Ergebnis der Anhörung zur Folge, darunter eine Regelung zur örtlichen Zuständigkeit auf Autobahnen, eine Übergangsregelung für Kreisbrandinspektoren und die Anpassungen bei den Kostenregelungen für eine Tragehilfe Rettungsdienst, die einen der Schwerpunkte des Anhörungsverfahrens abbildete. An dieser Stelle ist es auch gelungen, einen Ausgleich zwischen den Interessen von Gemeinden, Feuerwehren, Krankenkassen und auch Hilfsorganisationen zu ermöglichen und mit einer Übergangsregelung bis 2026 Spielräume für die weiteren Verhandlungen und Ausgestaltungen zu schaffen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sowohl der Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün als auch der Änderungsantrag der CDU sah vor, dass nicht nur die Jugendorganisationen der Thüringer Feuerwehren künftig eine Aufstockung auf 50&nbsp;Euro pro Mitglied erhalten, sondern auch die Jugendorganisationen der Katastrophenschutzorganisation. Der Änderungsantrag der CDU sah zudem die Wiederaufnahme des §&nbsp;64 zur Verkehrsregelung durch die Feuerwehren vor, die aus dem bisherigen Gesetz im Ergebnis der zweijährigen Novellierungsverfahren zunächst gestrichen wurde. Dieser Teil erhielt aber auch eine Mehrheit im Ausschuss. Eine weitere Änderung der Kostenregelungen in §&nbsp;55 wurde hingegen abgelehnt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der FDP-Antrag, der in §&nbsp;13 ein Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gänzlich aus dem Artikel strich und stattdessen ein Bekenntnis in eine Präambel verlagern wollte, erhielt keine Mehrheit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit dem CDU-Änderungsantrag wurde aus dem Wort „eintreten“ nunmehr ein „einstehen“ und damit der Weg für eine Zustimmung freigemacht. Der Innen- und Kommunalausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-68421</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Mar 2024 10:34:00 +0100</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) 2/2</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-ueber-den-brandschutz-die-allgemeine-hilfe-und-den-katastrophenschutz-thueringer-brand-und-katastrophenschutzgesetz-thuerbkg-2-2/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und auch liebe Zuschauerinnen und Zuschauer – wahrscheinlich am Livestream gerade zahlreicher vorhanden als hier auf der Tribüne&nbsp;–, ganz kurz vorab: Herr Czuppon hat gerade die Erhöhung der Jugendfeuerwehrpauschale angesprochen und warum das so lange dauert. Herr Czuppon, darf ich Sie daran erinnern, dass die AfD damals im Landtag 2017 generell gegen die Erhebung der Jugendfeuerwehrpauschale gestimmt hat? Das heißt, ginge es nach Ihnen, wäre sie gar nicht erhöht worden, deswegen sind wir froh, dass wir sie jetzt überhaupt erhöhen. Ich bin sowieso überrascht, dass Sie noch da sitzen: Als wir das letzte Mal hier im Landtag über die feuerwehrpolitischen Themen gesprochen haben, sind Sie ja nach Ihrem eigenen Redebeitrag schon rausgegangen; und die restlichen Inhalte haben Sie dann auch nicht interessiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber zurück zu den eigentlichen Fakten zum Gesetzentwurf: Thüringen ist ein sicheres Bundesland und das soll es auch weiterhin bleiben. Dazu tragen tausende Einsatzkräfte der Thüringer Feuerwehren und auch des Katastrophenschutzes und der Katastrophenschutzeinheiten bei, die nicht selten ihre eigene Gesundheit riskieren und sprichwörtlich für unsere Gesellschaft durchs Feuer gehen. Vor einigen Tagen zum Beispiel rückten im Landkreis Gotha mehrere Feuerwehren zu einem Gebäudebrand aus und waren drei Stunden mit den Löscharbeiten beschäftigt, ehe das Scheunenobjekt dann letztendlich auch zusammenbrach und Traktoren und Fahrzeuge unter sich begrub. Eine Kameradin der Feuerwehr wurde durch die Rauchgase, die sich dabei entwickelt haben, verletzt und musste dann auch behandelt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nach dem im letzten Jahr vorgestellten Brand- und Katastrophenschutzbericht wurden 186&nbsp;Einsatzkräfte der Feuerwehren in Thüringen bei Einsätzen über ein Jahr verteilt verletzt. Durch das vor allem ehrenamtliche Engagement konnten aber im selben Zeitraum über 4.500&nbsp;Menschen im Freistaat bei Einsätzen aus akuten Gefahrensituationen und auch aus Lebensgefahr gerettet werden. Dafür gilt, glaube ich, im Namen aller der hier Anwesenden unser herzlicher Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Aufgabe geht mit vielfältigen Belastungen einher , von der anspruchsvollen Aus- und Fortbildung über gefahrenträchtige Einsätze auf Autobahnen, bürokratische Abrechnung von Kosten beispielsweise bis hin zum frustrierenden Momentum, wenn innerhalb eines Jahres über 6.000&nbsp;Fehlalarme ausgelöst werden und dann die eigene Arbeit unterbrochen und ausgerückt werden muss, was gerade für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte oft ziemlich nervig und auch kräftezehrend ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bietet hierbei seit über 32&nbsp;Jahren einen wirklich wichtigen Orientierungs- und Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteure, egal ob jetzt im Haupt- oder auch im Ehrenamt. Wir haben hier in den letzten Jahren schon ein paar punktuelle Änderungen vorgenommen, zuletzt zum Beispiel vor einigen Wochen zur Einführung der digitalen Alarmierung. Nun ist es also auch Zeit für eine grundsätzliche Reform des Gesetzes. Ziel muss es nämlich sein – das wurde vorab auch schon von meinen Kolleginnen und Kollegen erwähnt&nbsp;–, die Feuerwehren fit für die Zukunft zu machen und auch den Herausforderungen von Klimawandel und Energiewende Rechnung zu tragen. In den letzten zwei Jahren haben dazu drei Facharbeitsgruppen und ein Steuerungsgremium unter Leitung des Innenministeriums Verbesserungspotenziale identifiziert und mit mehreren Regionalkonferenzen die Praxismeinungen Thüringer Feuerwehren integriert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An dieser Stelle möchte ich mich auch noch mal im Namen meiner Fraktion herzlich bedanken, auch namentlich bei der Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandinspektoren, den Leitern der Berufsfeuerwehren, dem Thüringer Feuerwehrverband, den kommunalen Spitzenverbänden, der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, dem Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz, dem Technischen Hilfswerk, Herrn Behnisch und seinem Team vom Referat&nbsp;24 im Innenministerium und natürlich unserem supertoll arbeitenden Innenausschuss. Die rot-rot-grüne Koalition zieht hierbei gemeinsam mit Regierung, Fraktionen und auch den wichtigen Praxismeinungen vor Ort an einem Strang und darum haben wir das Verfahren beschleunigt und bringen nun drei Monate früher, als es eigentlich organisatorisch von der Regierungsseite angedacht war, den Gesetzentwurf ins Plenum ein, denn wir wollen noch vor dem Sommer einen Beschluss der demokratischen Fraktionen im Landtag auf die Beine stellen. Das ist zwar sportlich, aber durchaus machbar – ich glaube, da sind wir uns alle einig&nbsp;–, wenn wir alle an einem Strang ziehen, da uns alle der Wille eint, die Feuerwehren bestmöglich zu unterstützen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zum Gesetzentwurf habe ich die wesentlichen Punkte ja schon in der Einbringung erwähnt und sicherlich haben Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt auch die 122&nbsp;Seiten der vorliegenden Drucksache&nbsp;7/9658 durchaus inhaltlich studiert, weswegen ich mich da nicht noch mal wiederholen muss.</p>
<p>Als Linksfraktion haben wir uns besonders dafür eingesetzt, dass die verpflichtende gesetzliche Förderung der Brandschutzerziehung Niederschlag im Gesetzentwurf findet. Gerade aus dem Austausch mit dem Thüringer Feuerwehrverband wurde klar, dass wir diese Brandschutzerziehung flächendeckend im gesamten Freistaat gewährleisten müssen und haben dafür dann auch bereits im Haushalt dieses Jahres, also für das Jahr&nbsp;2024, insgesamt 650.000&nbsp;Euro eingestellt, die an die Landkreise und kreisfreien Städte gehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Uns war auch besonders wichtig, dass die psychosoziale Notfallversorgung – kurz PSNV – im Gesetz etabliert wird, da die Helferinnen und Helfer im Ernstfall nicht nur den von den Notfall Betroffenen zur Seite stehen, sondern eben auch den Retterinnen und Rettern selbst, die nicht selten durch die heftigen Einsatzerfahrungen durchaus belastet werden. Gerade die ehrenamtlichen Kräfte, die dann keine Unterstützung hätten, würde das ganz schön treffen. Deshalb haben wir das hier noch mal etabliert. In den letzten Jahren sind wir also gemeinsam mit Rot-Rot-Grün dazu übergegangen, größere Katastrophenlagen – auch mit Todesopfern&nbsp;–, Evakuierungsszenarien und auch umfangreichere Betreuungsangebote in Thüringen vorauszudenken; gerade aus den Erfahrungen aus dem Ahrtal heraus. Dazu haben wir also auch im Herbst letzten Jahres schon einen Landtagsbeschluss gefasst, künftig 1&nbsp;Prozent der Bevölkerung ad hoc betreuen und versorgen zu können, beispielsweise 20.000 Menschen, die wegen eines Hochwassers ihr Hab und Gut verlieren würden. Dieses 1-Prozent-Ziel, das predige ich gefühlt in jeder Rede, wenn es um Brand- und Katastrophenschutz geht, denn das ist und bleibt natürlich auch unser konkretes Ziel, gerade für uns als rot-rot-grüne Koalition.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Insofern ist es nur noch folgerichtig, dass, besonders aus dem Kreis der Arbeitsgruppen die Aufnahme einer Weisungsbefugnis der obersten Katastrophenschutzbehörde für den Fall der Übernahme der landesweiten Einsatzführung in §&nbsp;42 und die Errichtung von Auskunftsstellen bei den Katastrophenschutzbehörden im Bedarfsfall für Vermisste, zum Beispiel in §&nbsp;35, aufgenommen wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Digitalisierung als einer der letzten Punkte macht natürlich auch vor den Thüringer Feuerwehren nicht halt, natürlich auch nicht vor den KAT-Schutzeinheiten, denn wir haben hier schon Übungen mit VR-Brillen an der Katastrophenschutzschule, neue Stabsuntersuchungssoftware, Spezialtechnik, digitale Alarmierung, Waldbrandbekämpfung und Vermisstensuche, die mit Drohnen durchgeführt wird oder auch die Feuerwehr-App FRIEDA, die Ihnen ja sicherlich bekannt ist, mit der inzwischen an einer Unfallstelle, wenn man damit in Thüringen ankommt, dass man die Kennzeichen eingibt und in Sekundenschnelle über eine Datenleitung angezeigt bekommt, an welcher Stelle man fahrzeugspezifisch die hydraulische Rettungsschere ansetzen muss, um dann auch die eingeklemmten Personen retten zu können, ohne sich teilweise selbst durch zum Beispiel die Starkstromkabel von Elektrofahrzeugen zu gefährden. Daher ist es nun auch wichtig, notwendige Rechtsgrundlagen bereitzustellen, die das Betreiben von dezentral technischen IT-Servicestellen ermöglichen, was im neuen §&nbsp;6 Abs.&nbsp;4 des Gesetzentwurfs abgebildet wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Seit Übernahme der Regierungsgeschäfte durch Rot-Rot-Grün haben wir die Mittel für Feuerwehren, Brand- und Katastrophenschutz und auch für die Rettungsdienste auf über 400&nbsp;Millionen Euro in Summe im Vergleichszeitraum zu Vorgängerregierungen also verdreifacht. Auch das sollte mittlerweile allen wohlwollend bekannt sein. Dass sich unsere Arbeit als Rot-Rot-Grün hier auch bezahlt macht, sieht man auch daran, dass die Mittel gut eingesetzt sind, wenn zum Beispiel im Rahmen einer eigens geschaffenen Mitgliederkampagne auch mehr Mittel für den Feuerwehrverband bereitgestellt wurden. Denn so ist es uns gelungen, auch viele Tausend Jugendliche vermehrt in die Feuerwehren so holen. Der aktuelle Brand- und Katastrophenschutzbericht weist sogar 3.700&nbsp;Mitglieder mehr bei den Jugendfeuerwehren aus als noch 2014 – also im 10-Jahres-Vergleich. Besonders erfreulich ist dabei auch, dass sich darunter fast 1.500&nbsp;Mädchen als Zugewinn befinden. Auch das freut mich sehr, dass wir da die Gleichstellung ein bisschen vorantreiben</p>
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<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
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<p>und gerade die Mädels für so wichtige Sachen wie die Feuerwehre auch motivieren können und dadurch eben auch gefördert werden.</p>
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<p>Dennoch können wir uns aber nicht auf den bereits geleisteten Erfolgen ausruhen, denn der demografische Wandel verlangt uns einiges ab. Da verdoppeln wir im Gesetz auch die Jugendfeuerwehrpauschale, die wir erst kürzlich auf 25&nbsp;Euro angehoben haben und nun auf 50 Euro verdoppelt wird, um die Maßnahmen zu intensivieren. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält auch die neuen Kostenbestimmungen mit dem Ziel, die bisher teils rechtsunsichere Erhebung vor Feuerwehreinsätzen endlich zu beenden und fasst dann auch an wirklich vielen Stellen organisatorische und personelle Voraussetzungen zur Aufstellung einer Feuerwehr an, wo dann auch Weiterqualifikationen definiert werden.</p>
<p>Gern möchten wir besonders als Linke auch in der Anhörung im Ausschuss verschiedene Komplexe mit den verschiedenen Expertinnen und Experten aus der Praxis erörtern, zum Beispiel die im Entwurf vorgesehene Herabsetzung der Grenze zur Verpflichtung der Vorhaltung einer Berufsfeuerwehr von 100.000 und 60.000&nbsp;Einwohnerinnen und Einwohner. Im Zuge der Meinung der Praxis versteht das dann vielleicht auch der Herr Czuppon, warum das notwendig ist. Aktuell würde das vor allem die Städte Gera und Weimar betreffen, die bereits Berufsfeuerwehren freiwillig haben, dann aber durch den Gesetzentwurf verpflichtet wären, das zu machen. Aber es ist ja schön, dass sie das schon freiwillig quasi auf dem Schirm haben. Auch die Frage, inwiefern feuerwehrtechnische Zentren nicht vielleicht auch gesetzlich mitgeregelt werden könnten oder ob sie besser Bestandteil der Organisationsverordnung bleiben und ob die Helferanerkennung bereits optimal geregelt ist oder ob da vielleicht sogar noch mehr geht – eigentlich geht ja meistens immer noch mehr, und mehr ist meistens besser&nbsp;–, wollen wir dann auch noch weiter im Ausschuss diskutieren. Ich freue mich sehr auf die hoffentlich sachdienliche Debatte.</p>
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<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-68420</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Mar 2024 10:32:00 +0100</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) 1/2</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-ueber-den-brandschutz-die-allgemeine-hilfe-und-den-katastrophenschutz-thueringer-brand-und-katastrophenschutzgesetz-thuerbkg-1-2/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658</strong></p>
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<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, gestatten Sie mir etwas Freude, denn der vorliegende Gesetzentwurf ist die umfangreichste Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes seit 1992.</p>
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<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
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<p>Nach verschiedenen punktuellen Änderungen bringt Rot-Rot-Grün hier am Ende eines zweijährigen Erarbeitungsprozesses durch Arbeitsgruppen aus der Fachebene, vom Feuerwehrverband, der Ministerien, der kommunalen Spitzenverbände und auch aus den Landtagsfraktionen einen Gesetzentwurf ein, der das Ziel verfolgt, die Rahmenbedingungen von über 34.000&nbsp;Einsatzkräften der Thüringer Feuerwehren und über 3.000&nbsp;Einsatzkräften im Katastrophenschutz weiter zu verbessern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zu den relevanten Änderungen gehören zum Beispiel neue Kostenbestimmungen zur rechtssicheren Erhebung von Kosten für Einsatzmaßnahmen der Feuerwehren in §&nbsp;55, eine zeitgemäße Anpassung bei den Bestimmungen für die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Aufstellung einer Feuerwehr, die Herabsetzung der Grenze zur Verpflichtung zur Vorhaltung einer Berufsfeuerwehr von 100.000 auf 60.000&nbsp;Einwohnerinnen und Einwohner, die Errichtung einer Rechtsgrundlage für das Betreiben einer dezentralen technischen Servicestelle im Bereich der digitalen Informations- und Kommunikationstechnik auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Zudem wird auch die Jugendfeuerwehrpauschale verdoppelt und die Thüringer Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule im Gesetz noch mal klarer abgebildet.</p>
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<p>Die aufzustellenden Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen werden präzisiert und die Mitwirkungsmöglichkeiten von privaten Organisationen im Katastrophenschutz erweitert. Die Förderung der Brandschutzerziehung wird nun auch gesetzlich festgeschrieben. Neu ist dann auch die Aufnahme der Errichtung von Auskunftsstellen bei den Katastrophenschutzbehörden im Bedarfsfall sowie die Aufnahme einer Weisungsbefugnis der obersten Katastrophenschutzbehörde für den Fall der Übernahme der landesweiten Einführung. Und um die bereits vorangeschrittene Gleichstellung von Feuerwehren und Katastrophenschutz noch weiter in die richtige Richtung zu bewegen, wird zudem eine Rechtsgrundlage geschaffen, um per Verordnungsermächtigung auch Prämien für Katschutzhelfende zu leisten, einfach als Fairnessgedanke.</p>
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<p>Die antragstellenden Fraktionen verfolgen hierbei das Ziel, mit dem Gesetzentwurf den vielen und vor allem auch ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern den Rücken freizuhalten, die Nachwuchsgewinnung weiter zu verbessern und auch die Feuerwehrstrukturen zu modernisieren. Ziel ist es also, den Novellierungsprozess noch in dieser Wahlperiode gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen abzuschließen. Ich freue mich sehr auf die folgende Beratung.</p>
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<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-68332</guid>
                <pubDate>Thu, 01 Feb 2024 09:51:00 +0100</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes 2/2</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-brand-und-katastrophenschutzgesetzes-2-2/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8909</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8909</strong></p>
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<p>Hello again, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, liebe Schülerinnen und Schüler, Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und auch natürlich die Leute online am Livestream! Direkt vorweg – es wurde schon gesagt, eines ist diese Gesetzesänderung nicht und zwar die große Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Daher möchte ich eigentlich auch nur auf die Themen ganz kurz noch mal eingehen. Der Prozess zur großen Novelle steht aktuell noch einige Wochen an. Die Praxispartner/&nbsp;innen haben uns natürlich darum gebeten, bei den vorliegenden Punkten nicht auf die große Novellierung zu warten, sondern möglichst schnell, in einem gesonderten Verfahren zum Gesetz die Grundlagen zu schaffen. Daher stehe ich nun jetzt auch wieder hier und bringe quasi diese kleine Novelle noch mal ein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als Linke setzen wir uns seit vielen Jahren massiv für die Umsetzung des 1-Prozent-Ziels ein, um – in Auswirkung der Ereignisse des Ahrtals, aber auch der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine – im Notfall ad hoc 22.000&nbsp;Thüringerinnen und Thüringer versorgen und betreuen zu können. Daher haben wir auch in der Zwischenzeit den Teil der dezentralen Kat-Schutzlager von einst 200.000&nbsp;Euro in den Millionenbereich aufgestockt. Ich erzähle auch weiterhin gern solange von diesem 1-Prozent-Ziel in Thüringen, bis wir endlich an diesem Punkt angelangt sind und wir das auch haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Denn was benötigen wir für den Ernstfall, damit die Menschen sich selbst schnellstmöglich in Sicherheit bringen können? Richtig: Fehlerfreie und moderne Alarmierungstechnik. Das Problem ist aber gerade, dass die bisherige Alarmierung teilweise auf einer über 30&nbsp;Jahre alten Technik beruht, die fehleranfällig und vor allem auch begrenzt verfügbar ist. Mit Blick auf den Schutz von kritischen Infrastrukturen müssen wir zudem die Risiken von Cyberangriffen in den Blick nehmen, um die Sicherheit im Ernstfall zeitgemäß herstellen zu können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Schwierig für die aktuelle Problematik ist aber die Tatsache, dass die Alarmierung eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen ist. Ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Systemen ist definitiv nicht unser Ziel, daher muss ausnahmsweise mal ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungshoheit nach Artikel&nbsp;28 Abs.&nbsp;2 des Grundgesetzes und Artikel&nbsp;91 der Thüringer Verfassung geltend gemacht werden, denn es geht hier um wirklich nicht viel weniger als das Gemeinwohlinteresse zum Schutz der ganzen Bevölkerung im gesamten Landesgebiet des Freistaats Thüringen. Deshalb sind standardisierte und vor allem einheitliche technische Vorgaben in einem Landesalarmierungsnetz zu etablieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Gesetzesänderung, die nun vorliegt, vollzieht also grundsätzlich die Mandatierung des Landes zur Umsetzung dieser Modernisierung und auch zur Digitalisierung der Alarmierung. Die drei wichtigsten Parameter sind dabei die Landeseinheitlichkeit, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz von personenbezogenen Daten und natürlich auch absichernde Redundanzen bei Ausfällen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Quintessenz – es wurde vorhin auch schon angesprochen – aus der umfassenden Anhörung und im Austausch mit einer Vielzahl an Praxispartnern und &nbsp;partnerinnen ist nun, ich präsentiere die Einführung der digitalen Alarmierung. Im Gesetzentwurf wird dann auch ersichtlich, wir haben es hier landesseitig mit Kosten in Höhe von 22&nbsp;Millionen Euro an Investitionskosten und jährlichen 815.000&nbsp;Euro Betriebskosten zu tun. Auf die Landkreise und kreisfreien Städte kommen dann auch noch mal 19&nbsp;Millionen Euro für Investitionen und 2,6&nbsp;Millionen Euro für den jährlichen Betrieb zu.</p>
<p>Folglich ist es eben ein auf zehn&nbsp;Jahre angelegtes Projekt für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Ich freue mich sehr, das Projekt, das nun quasi vor der Tür steht, heute gemeinsam mit Ihnen zu beschließen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Den zweiten Punkt in der vorliegenden Gesetzesänderung möchte ich auch noch kurz anschneiden, und zwar den Konflikt bei der Feuerwehrrente. Als man damals die zusätzliche Altersvorsorge für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilung zum 01.01.2010 eingeführt hatte, hat man die Wahlmöglichkeit auf 15&nbsp;Jahre begrenzt, eine monatliche Rente zu beanspruchen oder dann eben sich eine einmalige Abfindung zum Rentenbeginn auszahlen zu lassen. Die Befristung erschließt sich mir zumindest persönlich nicht so wirklich und für viele Kameradinnen und Kameraden scheint eine einmalige Abfindung durchaus attraktiver zu sein als diese monatliche Auszahlung. Problem ist aber nun, dass nach der aktuellen Gesetzeslage die Einsatzkräfte, die jetzt bereits seit 15&nbsp;Jahren ununterbrochen im Einsatz sind und in den Einsatzabteilungen für die Sicherheit in Thüringen arbeiten, nunmehr den Anspruch auf diese Auszahlung verlieren würden, wenn sie die 15-Jahres-Marke überschreiten, und folglich überlegen, den Dienst komplett zu quittieren. Aber das kann natürlich niemand von uns wollen. Deswegen öffnen wir pragmatischerweise die Wahlmöglichkeit zwischen monatlicher Rentenzahlung und einer einmaligen Abfindungsmöglichkeit generell einfach ohne jegliche Frist und streichen das komplett raus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Prozess der vorliegenden Gesetzesänderung, auch mit Blick auf den gestern Abend stattgefundenen parlamentarischen Abend bei den Hilfsorganisationen hier bei uns im Landtag: Politische Brandstifter versuchen sich oft als sogenannte Retter der Gesellschaft zu inszenieren. Die meisten Kolleginnen und Kollegen hier im Hause wissen um das Ausmaß der aktuellen Gefahr von Demokratiefeinden. Besonders schlimm neben dumpfen Populismus finde ich persönlich jedoch Unwissenheit, und genau dies zeigte Herr Czuppon von der sogenannten Alternative außerordentlich gestern, wie wenig er sich tatsächlich mit einem Thema befassen kann. Ich frage mich ganz ehrlich, wie wenig man sich tatsächlich für Inhalte interessieren kann, denn in der Realität sieht es so aus, dass die Brandstifter von rechts sich bei den jüngsten Änderungen vom Rettungsdienstgesetz, die wir im vergangenen November hier im Plenum auch beschlossen haben, gar nicht erst eingebracht oder überhaupt an Lösungen beteiligt haben. Stattdessen haben sie außerdem noch offen bei Abstimmungen im Landtag verweigert, neue Stellen für Fachlehrer/&nbsp;innen an der Thüringer Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz auszubringen oder überhaupt die Mittel für den Landesfeuerwehrverband zu erhöhen. Als wir einen Antrag im Landtag vorlegten, erstmals seit 1993 die Feuerwehrentschädigungsverordnung anzupassen, damit Stadtbrandmeister, Wehrführende oder auch Jugendfeuerwehrwarte doppelte Entschädigung erhalten, hat sie sogar offensiv dagegen gestimmt, siehe den Antrag von Rot-Rot-Grün 2017, der ist Ihnen ja allen sicherlich irgendwie bekannt. Herr Czuppon ist schon gar nicht mehr da. Aber auch das zeigt eigentlich, was ich gerade gesagt habe, wie wenig man sich tatsächlich für das Thema interessieren kann.</p>
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<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als wäre das nicht alles schon genug, lagen in den jüngsten Haushaltsdebatten auch Anträge vor – das ist Ihnen auch alles bekannt, wurde auch schon oftmals hier hervorgezogen&nbsp;–, die im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz insgesamt 15&nbsp;Millionen Euro kürzen wollten und stattdessen irgendwie ohne Sinn und Verstand und erst recht ohne Zweckbindung die Mittel an die Kommunen per Gießkanne verschütten wollten. Gestern Abend wurde übrigens aufseiten der AfD geleugnet, dass es diese Anträge gab. Mir persönlich sind sie im Abgeordneteninformationssystem noch sehr geläufig, da steht es nämlich auch noch schwarz auf weiß drin.</p>
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<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In den demokratischen Parteien haben wir uns in einer sachdienlichen Debatte auf Änderungen im Brand- und Katastrophenschutz geeinigt. Ich bin auch froh, dass wir so gute Rückmeldungen von unseren Praxispartnern und &nbsp;partnerinnen bekommen haben, und schätze die Zusammenarbeit sehr, auch im Ausschuss. Doch lassen Sie uns wirklich alle nie vergessen, wer tatsächlich zum Wohle der Gesellschaft agiert und wer nur menschenverachtende und faschistische Ideologien beizutragen hat. Denn ich kann nur noch mal betonen, dass wir als demokratische Fraktionen hier für inhaltliche Sachpolitik stehen. Wir stehen für die Zivilgesellschaft und wir stehen auch generell für die Demokratie in unserem Freistaat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich bitte um Annahme der vorliegenden Gesetzesänderung und bedanke mich für den Arbeitsprozess.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-68331</guid>
                <pubDate>Thu, 01 Feb 2024 09:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes 1/2</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-brand-und-katastrophenschutzgesetzes-1-2/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8909</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8909</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier oben auf der Tribüne und natürlich auch am Livestream! Wir behandeln jetzt gerade den folgenden Punkt, und zwar das Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache&nbsp;7/8909. Inhaltlich geht es hier um die Aufnahme des neuen §&nbsp;7a in das ThürBKG. Hier ist ein Aufbau einer landeseinheitlichen digitalen Alarmierung geregelt. Und wir behandeln übrigens auch den Wegfall der bisherigen Begrenzung auf unter 15&nbsp;Jahre für das Wahlrecht für Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren zwischen Abfindungszahlungen oder Rentenzahlungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit Blick auf die Plenartagesordnung ist Ihnen sicherlich aufgefallen, dass da auch noch der Punkt&nbsp;44&nbsp;b draufstand. Ich will kurz erläutern, warum er nicht mehr draufsteht. In der jüngsten Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 25.01. dieses Jahres lag ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache&nbsp;7/6083 zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, weshalb dann der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache&nbsp;7/8910 zurückgezogen wurde. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün in der Drucksache&nbsp;7/8909 wurde dann im Plenum am 02.11. des vergangenen Jahres an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, wo dann eine schriftliche Anhörung mit vielen Praxispartnern und &nbsp;partnerinnen beschlossen und natürlich auch erfolgreich durchgeführt wurde. Beteiligt waren da zum Beispiel der Städte- und Gemeindebund, die Feuerwehrkasse oder auch der Thüringer Feuerwehrverband. Aus der Anhörung ergaben sich dann folglich zwei Änderungsanträge, zum einen der Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün in der Vorlage&nbsp;7/6100 und auch der Änderungsantrag der Gruppe der FDP in der Vorlage&nbsp;7/6083, und wie zu Beginn erläutert wurde der FDP-Antrag dann zurückgezogen, die inhaltlichen Punkte wurden aber natürlich dann von Rot-Rot-Grün angenommen und auch in den Gesetzesänderungen mit eingearbeitet. Laut der Beschlussempfehlung im Innen- und Kommunalausschuss bitte ich damit um Zustimmung des vorliegenden Gesetzentwurfs.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-66722</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Nov 2023 10:31:00 +0100</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-brand-und-katastrophenschutzgesetzes-1/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt </author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8910</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8910</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und auch am Livestream, herzlich willkommen hier im Hohen Hause! Ein kurzer Ausflug in die Welt der Zahlen zur Anschaulichkeit des jetzigen Sachverhalts: In der selben Zeit, in der wir in dieser Woche hier im Plenarsaal des Thüringer Landtags zusammenkommen, also innerhalb von drei Tagen, wurde durchschnittlich auf diese Zeit gerechnet zu über 300&nbsp;verschiedenen Einsätzen eine Alarmierung von Feuerwehreinsatzkräften in Thüringen ausgelöst, die vor allem bei vielen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren zu einer Arbeitsunterbrechung führt. Die Kameradinnen springen hastig in ihre Stiefel und fahren los, um Menschen vor Gefahren zu schützen und Leben zu retten. In dieser Zeit also von drei Tagen, während wir hier beisammensitzen und mehrere Aktuelle Stunden, unterschiedliche Gesetze und Anträge beraten, werden durchschnittlich in Bezug auf die Gesamtzahl der Ereignisse in einem ganzen Jahr mehr als 212-mal Hilfeleistungseinsätze durch die Feuerwehren durchgeführt, zum Beispiel, um gefährliche Stoffe in der Umwelt oder Ölspuren zu dekontaminieren, Menschen aus verunfallten Fahrzeugen zu schneiden, schwerverletzte Personen nach einem Treppensturz abzutransportieren. Und in mehr als 44&nbsp;Fällen werden in dieser Zeit auch Brände gelöscht, darunter zahlreiche Gebäude und Wohnungen, und je nach Wetterlage nun auch die anwachsenden Gefahren der Vegetationsbrände. In über 50&nbsp;Fällen werden sich die Alarmierungen als Fehlalarm herausstellen, was natürlich besonders frustrierend für diejenigen sein kann, die alles stehen- und liegenlassen, gerade im Ehrenamt, und auch mindestens eine Feuerwehrkameradin oder ein Feuerwehrkamerad wird in dieser Zeit im Einsatz verletzt werden. Auch das gehört zur Wahrheit. An jedem einzelnen Plenartag muss mindestens ein brennendes Fahrzeug gelöscht werden, und dennoch wird es während der gesamten dreitägigen Plenarsitzungen gelingen, 37&nbsp;Menschen bei Einsätzen aus akuten Gefahrensituationen oder auch aus einer Lebensgefahr in Thüringen retten zu können. Insgesamt werden in diesen drei Tagen mehr als 3.500&nbsp;Einsatzstunden für die Thüringer Feuerwehren anfallen.</p>
<p>Sie fragen sicherlich und auch völlig zu Recht nach den Quellen dieser Zahlen. Das alles wurde hochgerechnet nach dem jüngsten Brand- und Katastrophenschutzbericht Thüringens, der eine 4,6-prozentige Steigerung der Einsätze auf 37.335&nbsp;Einsätze im letzten Jahr vermeldet hat. Die Einsatzkräfte der Thüringer Feuerwehren leisten jeden Tag Herausragendes, oft auch unter hohem, gerade persönlichen Risiko. Man muss es immer wieder sagen: Unsere Kameradinnen und Kameraden leisten diese Arbeit zu 97&nbsp;Prozent im Ehrenamt, und dafür natürlich auch im Namen meiner Fraktion unseren ausdrücklichen Dank für diese ehrenamtliche Tätigkeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es liegt an uns Parlamentarierinnen und es ist natürlich auch eine Frage des Respekts, dass wir den Feuerwehren nicht nur mit Worten des Dankes begegnen, sondern auch konkrete Taten, welche ihre Arbeitsbedingungen, vor allem natürlich auch im Ehrenamt, verbessern und Anerkennung auch materiell spürbar zuteilwerden lassen. Wie kann das gehen? Auf der einen Seite kann man natürlich viel Geld woanders wegnehmen und quer über das Land pauschal per Gießkannenprinzip verkippen und das Ganze dann irgendwie Feuerwehrpauschale nennen. Da punktet man dann vielleicht kurzfristig bei dem einen oder anderen, wie die CDU es tat. Das geht aber jedoch relativ völlig an großen und auch wirklich relevanten Zukunftsfragen vorbei, denen wir uns als Landtag hier stellen müssen. Wir wurden nämlich von den Bürgerinnen und Bürgern in dieses Hohe Haus gewählt, um wegweisende, nachhaltige und vor allem auch sinnvolle Richtungsentscheidungen zu treffen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Und auch drängende Probleme zu lösen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>So hat nämlich auch der Thüringer Landesfeuerwehrverband am 13.&nbsp;Dezember des vergangenen Jahres, also 2022, in der „Ostthüringer Zeitung“ ebenfalls kommentiert, dass man momentan eher ganz andere Probleme hat und mehr Ressourcen aus Sicht des Verbands viel besser in der digitalen Alarmierung eingesetzt werden sollten, als Geld per 10-Millionen-Gießkannenpauschale über das Land zu kippen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Schon längst zurückgenommen!)</em></p>
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<p>Auch in der Verbandstagung des Landesfeuerwehrverbands haben sich die Delegierten dann also für eine stärkere Verantwortung des Freistaats bei der Umsetzung der digitalen Alarmierung eingesetzt, eine Mandatierung des Landes gefordert und sich auch für ein einheitliches Alarmierungsnetz nach denselben Standards ausgesprochen. Heute kommen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf diesem Ansinnen des Landesfeuerwehrverbands und natürlich auch weiteren Praxispartnerinnen und Praxispartnern ganz praktisch nach. Tatsächlich läuft die bisherige Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz auf einer ungefähr 30&nbsp;Jahre alten Technik, die fehleranfällig ist und auch begrenzt verfügbar, und zudem natürlich auch Risiken für verschiedene Angriffe, beispielsweise Cyberangriffe, unterliegen, was gerade mit Blick auf den Schutz von kritischen Infrastrukturen von besonderer Bedeutung ist. Das Problem, was sich an dieser Stelle aber gerade stellt, ist, die Alarmierung ist eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Würden wir sie dort lassen, dann gäbe es einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Systemen, mit denen man nicht unbedingt außerhalb des eigenen Leitstellenbereichs oder der Grenzen von Gebietskörperschaften hinaus alarmieren könnte. Ein ausnahmsweiser Eingriff also in die kommunale Selbstverwaltungshoheit nach dem Artikel&nbsp;28 Abs.&nbsp;2 des Grundgesetzes und Artikel&nbsp;91 der Thüringer Verfassung ist dann möglich, wenn er verfassungsrechtlich gerechtfertigt und begründet ist. In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es dann auch um das Gemeinwohlinteresse zum Schutz der Bevölkerung im gesamten Landesgebiet des Freistaats Thüringen, weshalb standardisierte und vor allem eben auch einheitliche technische Vorgaben in einem Landesalarmierungsnetz etabliert werden müssen. Wir als Land müssen zwingend aktiv werden, um den drohenden Flickenteppich eben zu vermeiden und die unverzügliche gebietsübergreifende Alarmierung von Einsatzkräften zur Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere, Sachwerte und natürlich auch der Umwelt sicherzustellen. Der Gesetzentwurf vollzieht also grundsätzlich die Mandatierung des Landes zur Umsetzung dieser Modernisierung und folglich dann eben auch endlich der Digitalisierung der Alarmierung. Parallel dazu befinden sich verschiedene Verankerungen im Entwurf zum Landeshaushalt&nbsp;2024, um diesen Weg natürlich auch finanziell zu untersetzen und auch personell planerisch abzusichern, denn wie sagt man so schön: Ohne Moos nix los. Aber das haben wir natürlich auch im Blick in Bezug auf den Landeshaushalt&nbsp;2024.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ganz konkret geht es dann darum, die Funknetzplanung, die Beschaffung der Funktechnik, die Netzabnahme, die Erstellung von Strategie- und Realisierungskonzepten, die Schulung der Einsatzkräfte und auch die erforderlichen Betriebsaufgaben für die Einheitlichkeit an das Land, also an uns, zu delegieren. Die drei wichtigsten Parameter dabei sollten sein: die Landeseinheitlichkeit, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz personenbezogener Daten und auch absichernde Redundanzen bei Ausfällen. Wir haben uns daher intensiv auch mit dem Landesfeuerwehrverband ausgetauscht und schlagen nun die Lösung zur Einführung einer digitalen Alarmierung vor. Wir haben dies mit der Fach- und auch Praxisebene entsprechend kommuniziert. Entsprechende Kostenkalkulationen finden Sie deshalb natürlich dann auch direkt im Gesetzentwurf vorliegend und nachlesbar. Dort wird dann auch ersichtlich, dass wir es landesseitig mit ungefähr 22&nbsp;Millionen Investitionskosten und jährlich 815.000&nbsp;Betriebskosten zu tun haben. Auf die Landkreise und kreisfreien Städte kommen 19&nbsp;Millionen Investitionen und 2,6&nbsp;Millionen Euro für den jährlichen Betrieb dazu. Dabei geht es dann um den Neubau und die Mietung auch von Funkstandorten. Über 550&nbsp;Baumaßnahmen müssen da dann erst mal zur Ertüchtigung auch durchgeführt werden, um die Instandhaltungen oder Antennenstromverträge, Funktionsüberwachungen, aber auch die Anschaffung von Pagern für über 38.000&nbsp;Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz abzudecken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kurzum: Es ist ein für die nächsten zehn Jahre angelegtes Projekt für die Sicherheit der Menschen in unserem Land, das vor der Tür steht. Deswegen würden wir gerne von kurzfristigen Symbolprojekten absehen, wie die CDU das letztes Jahr gefordert hat. Wir brauchen nämlich kluge Investitionen, denn wenn keiner alarmiert werden kann durch zum Beispiel Pager, kommt eben auch keine Einsatzkraft zu einem Notfallort, und das möchte natürlich niemand, auch wenn man selbst immer nie in dieser Lage stecken möchte.</p>
<p>Die zweite Baustelle, die wir mit diesem Gesetzentwurf dann angehen wollen, ist ein Konflikt bei der Feuerwehrrente. Denn als die zusätzliche Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilung zum 1.&nbsp;Januar 2010 eingeführt wurde, hat man die Wahlmöglichkeit auf 15&nbsp;Jahre begrenzt, also eine monatliche Rente zu beanspruchen als Einsatzkraft oder sich eine einmalige Abfindung zum Rentenbeginn auszahlen zu lassen. Das Land und die Kommunen zahlen zusammen 12&nbsp;Euro ein, der Leistungsanspruch kann später dann auf bis zu 45&nbsp;Euro pro Monat angehoben werden oder dann eben als Kapitalabfindung von etwas über 2.000&nbsp;Euro einmalig ausgezahlt werden zum Rentenbeginn. Ein Grund für die Befristung dieser Wahlmöglichkeit war in den 2000er-Jahren jetzt nicht unbedingt nachvollziehbar. Für nicht wenige Feuerwehrkameradinnen und -kameraden scheint die Abfindung aber attraktiver zu sein, also die einmalige Auszahlung, so zeigt es die praktische Umsetzung, und damit kommen wir nun zu dem Problem, dass Einsatzkräfte, die jetzt seit 15&nbsp;Jahren ununterbrochen in den Einsatzabteilungen für die Sicherheit in Thüringen arbeiten, nunmehr den Anspruch auf diese Auszahlung verlieren würden, wenn sie die 15&nbsp;Jahresmarke überschreiten würden, und überlegen demzufolge, jetzt den Dienst zu quittieren. Das kann natürlich niemand wollen, das würde das ganze Vorhaben konterkarieren. Unser pragmatischer Ansatz ist es daher, eben in diesem Gesetzentwurf die Regelung einfach zu entfristen.</p>
<p>Die FDP hat auch einen ähnlichen Gesetzentwurf eingereicht, einige Tage, nachdem auch Rot-Rot-Grün tätig geworden ist. Er geht bei der Feuerwehrrente in die gleiche Richtung wie auch unser vorliegender rot-rot-grüner Gesetzentwurf. Ich würde mir wünschen, dass wir uns hier sehr schnell einigen werden, aber ich bin sehr zuversichtlich, dass die Debatte so auch im Ausschuss verlaufen wird. Denn eines ist dieser Gesetzentwurf nicht, das muss man auch einfach mal sagen: Es ist nicht die große Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Wir haben als Parlament hier im letzten Jahr die Regierung auch mit dieser Novelle beauftragt. Gegenwärtig arbeiten dazu insgesamt drei Arbeitsgruppen, eine zur Kostenerstattung, Rechnungslegung, Gebührenförderung und Beschaffung, eine zur Aufstellung der Feuerwehren, zu Grundsatzfragen, Pflichtaufgaben der Gemeinden und Landkreise und auch zu fachlichen Anforderungen und auch noch eine dritte zu den Qualifikationsanforderungen der Führungs- und Einsatzkräfte in Ausbildungsmodalitäten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dieser Prozess dauert aktuell noch einige Wochen bis Monate an. Der Landesfeuerwehrverband hat uns aber darum gebeten, bei den beiden vorhin ausgeführten Punkten nicht auf die große Novellierung zu warten, sondern schnell in einem gesonderten Verfahren zum Gesetz die Grundlagen zu schaffen. Diesem Wunsch der Praxis kommen wir natürlich sehr gerne nach und bitten daher um die Überweisung des Antrags an den Innen- und Kommunalausschuss. Im Sinne einer effizienten gekoppelten Diskussionsgrundlage und eines guten Prozesses stimmen wir natürlich gern der Überweisung des FDP-Antrages an den Innen- und Kommunalausschuss zu – wegen der gemeinsamen Sache. Vielen Dank.</p>
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<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-66716</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Nov 2023 09:34:00 +0100</pubDate>
                <title>Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes 2/2</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-rettungsdienstgesetzes-2-2-1/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt </author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7780</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7780</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gut, dann hätte ich die passenden Zettel noch gar nicht dabeigehabt. Aber schön, noch mal: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die sich vielleicht noch zu später Stunde am Livestream befinden oder auf der Zuschauerinnentribüne, im Notfall zählt jede Minute, mit Blick auf meine Redezeit habe ich heute etwas mehr Zeit, schön, zu diesen drei Punkten und hier reden zu dürfen. Im Frühjahr dieses Jahres hatten wir bereits drei Gesetzentwürfe an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, wie ich vorhin schon in der Einbringung erläuterte. Sowohl die Regierungskoalition Rot-Rot-Grün als auch die FDP und CDU aus der Opposition waren bemüht, sachorientiert eine Verbesserung für das Thüringer Rettungswesen zu erzielen, indem insbesondere der Telenotarzt gesetzlich normiert wird. Es war uns besonders wichtig, hier die gesetzlichen Tatsachen zu schaffen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aus den Reihen unserer Fraktion konnten wir uns bei einer gemeinsamen Auswertung des Pilotprojekts bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen im letzten Jahr selbst vom Mehrwert des Telenotarztes überzeugen. Dort waren mein Kollege und gesundheitspolitischer Sprecher Ralf Plötner und ich im direkten Austausch vor Ort bei der KVT, denn zukünftig soll es demnach ein neues Instrument geben, dass dann greift, wenn es an einer regulären notärztlichen Versorgung kurzfristig und großflächig Ausfälle gibt und Notärzte eben nicht rechtzeitig am Einsatzort eintreffen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber wie sieht das eigentlich in der Praxis genau aus? Über eine Bild- und Tonübertragung kann dann der Telenotarzt oder natürlich auch die Telenotärztin vor Ort aktiv werden, auch wenn er physisch nicht selber vor Ort sein kann oder nicht schnell genug vor Ort sein kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben dem Telenotarzt enthält der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün dann auch noch weitere Änderungen, zum einen die Einführung einer Experimentierklausel für neue Technologien wie die smartphonebasierte Ersthelferalarmierung, aber auch noch weitere Entwicklungen: eine Erweiterung des Beirats des Landesrettungswesens und zu guter Letzt natürlich auch noch eine gesetzliche Androhung einer Lehrleitstelle des Freistaats. In der Anhörung hat der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün besonders viel Zuspruch erhalten. Wir haben ja alle drei Gesetzentwürfe gleichzeitig angehört, sodass wir diesen als Grundlage für eine Gesetzesänderung gewählt haben, um das bestmögliche Ergebnis im Sinne der Versorgungssicherheit der Menschen in Thüringen, aber auch um gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für die Einsatzkräfte herauszuholen. Die demokratischen Akteure des Parlaments hatten entsprechende Änderungen zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün eingereicht, sodass wir uns wunderbar auf sachpolitischer Ebene für das Wohl unseres Freistaats austauschen konnten. Auch an dieser Stelle sah man in der Ausschussarbeit ganz deutlich, wer wirklich an einer Mitarbeit im Sinne der parlamentarischen Arbeit interessiert ist. Unter uns gesagt: Eine Fraktion des Landtags legte keine Vorschläge während des Prozesses vor. Aber ich muss diese Fraktion an dieser Stelle jetzt auch nicht namentlich nennen, Sie wissen sicherlich, auf wen diese Arbeitsmoral zutrifft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Doch! Namen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zurück zum Inhalt der beratenen Änderungsanträge. Der Änderungsantrag der FDP enthält eine stärkere Verankerung der smartphonebasierten Ersthelfer-App, weitere Rahmenbedingungen für den Telenotarzt und&nbsp;– quasi Amtshilfe für die CDU&nbsp;– eine Kostenregelung für die C1-Führerscheinförderung. Die rot-rot-grünen Fraktionen reichten Änderungsanträge ein zur Verlängerung der Nachqualifizierungsfrist von Rettungsassistentinnen zu Notfallsanitäterinnen, außerdem noch eine Regelung für einen barrierefreien Notruf und klarere Regelungen zum Datenschutz beim Telenotarzt und der Ersthelferalarmierung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>All diese Anpassungen finden sich nun in optimierter Form im eingereichten Rot-Rot-Grün-FDP-Änderungsantrag wieder, wie ihn auch der Innen- und Kommunalausschuss beschlossen hat. Uns war es wichtig&nbsp;– wie auch schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs von mir angekündigt&nbsp;–, insbesondere den Datenschutz noch weiter zu stärken. So finden sich nun also beim Telenotarzt nicht nur ausdrückliche Widerspruchsmöglichkeiten für Betroffene hinsichtlich der Aufzeichnungsmöglichkeiten bei Bild und Ton während der Einbeziehung eines Telenotarztes oder einer Telenotärztin bei einer Behandlung vor Ort im Rettungswagen, sondern auch eine klare Zweckbindung zur Qualitätssicherung, einer wissenschaftlichen Begleitung und Wahrung von Betroffenenrechten. Außerdem war uns auch eine nachträgliche Widerspruchsmöglichkeit für Betroffene wichtig und eine Befristung des Aufzeichnungszwecks zur wissenschaftlichen Begleitung bis zum Sommer 2027, um dem höheren Schutzniveau im Sinne der Datenminimierung Rechnung zu tragen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ebenso haben wir im Bereich der smartphonebasierten Ersthelferalarmierung im Gesetz verankert, dass externe Dienstleistende die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten müssen. Ebenso haben wir im beigefügten Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün namens „Leistungsfähigkeit des Rettungswesens stärken, Digitalisierung als Ergänzung und Entlastung nutzen“ in der Drucksache 7/8945 verankert, dass die smartphonebasierte Ersthelferalarmierung zunächst einmal erprobt wird, um vor einem flächendeckenden Einsatz einen noch präziseren Datenschutz und schadenersatzrechtlichen Rahmen abzustecken. Hier war uns der erste Schritt vor dem zweiten besonders wichtig. Auch da hatten wir schon einen Punkt in der ersten Lesung angesprochen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gezeigt hat sich, dass auch unter den Anzuhörenden verschiedene, in diesem Fall auch facettenreiche Fachmeinungen herrschen, zum Beispiel in der Frage der Verschiebung der Nachqualifizierungsfrist für die Rettungsassistentinnen in §&nbsp;34 Abs.&nbsp;3. Die Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte vertritt hier zum Beispiel die Auffassung, dass das Notfallsanitätergesetz des Bundes seit zehn Jahren in Kraft ist und man theoretisch in diesen zehn Jahren ausreichend Zeit hatte, das höhere Qualifikationsniveau zu erreichen. Deswegen sollte man hart bleiben und auf der in acht Wochen auslaufenden Frist beharren. Wer es nicht geschafft hat, müsste dann damit leben, dass man nicht weiterqualifiziert wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Andere Anzuhörende hingegen&nbsp;– wie die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren, der Rettungsdienstzweckverband Südthüringen, die Regiomed Kliniken, der Thüringische Landkreistag und auch der Thüringer Feuerwehrverband&nbsp;– vertreten allerdings die andere Auffassung, dass wir das Personal an dieser Stelle halten und die auslaufende Frist unbedingt anpassen sollten. Es kann diverse, oft auch private Gründe geben, wieso sich Rettungsassistentinnen noch nicht innerhalb der bisherigen Frist zu Notfallsanitäterinnen weitergebildet haben, aber den Willen äußern, das definitiv noch nachholen zu wollen.</p>
<p>Als Linke und auch als Rot-Rot-Grün haben wir im letzten Jahr selbst per Evaluierungsklausel eine Kontrollinstanz ins Rettungsdienstgesetz integriert und die Landesregierung per Stichtag aufgefordert, den Innenausschuss über die aktuelle Umsetzung der Nachqualifizierung zu unterrichten. In der Berichterstattung am 9.&nbsp;September dieses Jahres hat das Innenministerium mitgeteilt, dass mehr als 160 Rettungsassistentinnen diese Nachqualifizierung aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht bewältigt haben, wobei die meisten tatsächlich noch unter 50&nbsp;Jahre alt sind. Dies bestätigt die bereits geschilderten Äußerungen unserer Praxispartnerinnen aus der Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss. Das heißt, würden wir jetzt und heute nicht gesetzgeberisch aktiv werden, dann könnten diese 160 Personen nach dem 31.12.2023&nbsp;– also in zwei Monaten&nbsp;– im gesamten Freistaat nicht mehr auf den Notarzteinsatzfahrzeugen als Fahrerinnen oder in den Leitstellen als Disponentinnen eingesetzt werden. Das muss uns an dieser Stelle klar sein, welche Entscheidung wir heute treffen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einige Anzuhörende fordern auch eine komplette Entfristung. Wir als Rot-Rot-Grün hingegen verfolgen weiterhin den Anspruch der Qualitätssicherung, aber natürlich auch die Sicherung der Einsatzbereitschaft. Daher werbe ich bei den Rettungsassistentinnen auch noch mal dafür: Lassen Sie sich gerne upgraden, nutzen Sie die Möglichkeit der Weiterqualifizierung! Mit unserem und auch im Änderungsantrag etablierten Kompromissvorschlag treffen wir daher eine Abwägung und ermöglichen den Aufgabenträgern nun etwas mehr Spielraum, aber auch nicht endlos, denn die Frist ist nun auf das Ende des Jahres 2028 datiert. In dieser Zeit sollten alle dann die Möglichkeit bekommen, sich nachqualifizieren oder sich eben upgraden zu lassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An dieser Stelle auch noch mal ein herzlicher Dank an die vielen Fachverbände im Bereich Rettungswesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz, die es mit uns Mitgliedern im Innen- und Kommunalausschuss wahrscheinlich nicht leicht haben und die ganze Flut von Anträgen und Gesetzentwürfen mit mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zu bewältigen haben. Aber nehmen Sie es uns nicht krumm, denn uns ist die Fachmeinung aus der Praxis besonders wichtig für die parlamentarische Arbeit und wir sind sehr dankbar für die gute Zusammenarbeit. Denn die Rückmeldungen der Praxispartnerinnen haben konkrete Auswirkungen auf die Gesetzesgestaltung und bilden für den Landtag eine essenzielle Entscheidungsgrundlage für das, was die nächsten Jahre und Jahrzehnte Gesetzeskraft erlangen wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Fun Facts bzw. bemerkenswert – könnte man auch sagen – ist, dass die extrem rechte AfD sich weder an der Vorbereitung der Anhörung beteiligt noch irgendwelche Lösungsvorschläge im Vorfeld oder im Ausschuss eingespeist hat. Wenn ich das gerade so ausspreche, ist es eigentlich gar nicht bemerkenswert, sondern eher erwartbar bei dem Gedanken darin.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der vorliegende Gesetzentwurf ist also insofern ein Musterbeispiel für gleich zweierlei. Erstens: Er zeigt, dass wir als rot-rot-grüne Koalition gemeinsam mit der Landesregierung handlungsfähig sind und wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass unser Thüringen ein sicheres und hochqualifiziertes Bundesland ist und auch bleibt, und zweitens, dass wir in diesem Parlament unter den demokratischen Parteien in der Lage sind, gemeinsam die besten Lösungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu finden, und dass dies wirklich ohne jegliche Abhängigkeit der extrem Rechten, der AfD, passieren kann, die hier ohnehin kein Interesse an sachpolitischen Beiträgen hat. In diesem Sinne werbe ich natürlich um Zustimmung für den rot-rot-grünen Antrag. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-66715</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Nov 2023 09:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes 1/2</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-rettungsdienstgesetzes-1-2-1/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt </author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7780</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7780</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt zu später Stunde ist noch etwas Konzentration angesagt, denn wir behandeln jetzt drei Anträge in einem Punkt, und zwar Folgende: zum einen den Gesetzentwurf der CDU in der Drucksache&nbsp;7/7450 zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes, in dem vorrangig die Einführung des Thüringer Telenotarztes und die Klarstellung der Finanzierung der Führerscheinerweiterung Thema ist, der Gesetzentwurf der Gruppe der FDP in der Drucksache&nbsp;7/7394 zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes, in dem die Sicherstellung des Telenotarztes und Einführung der digitalen Ersthelferalarmierung Thema ist, und natürlich auch noch der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Rot-Rot-Grün zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes in Drucksache&nbsp;7/7780, in dem die Ausgestaltung des Telenotarztes und des barrierefreien Notrufs, die Errichtung und der Betrieb einer Lehrleitstelle und auch die Einführung einer Experimentierklausel beschrieben werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Gesetzentwürfe der CDU und der FDP wurden im Plenum am 17.&nbsp;März 2023 an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Rot-Rot-Grün wurde im Plenum am 27.&nbsp;April an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. In der außerplanmäßigen Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am darauffolgenden Tag, also folglich am 28.04., wurde eine schriftliche Anhörung nach den Vorschlägen von Rot-Rot-Grün, FDP und CDU beschlossen. Anzuhörende waren unter anderem die Krankenkassen, Hilfsorganisationen, die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, Gemeinde- und Städtebund natürlich, der Landkreistag, der Datenschutzbeauftragte etc. pp. Es folgten daraufhin Änderungsanträge zum rot-rot-grünen Gesetzentwurf durch die Gruppe der FDP, nämlich die Vorlage&nbsp;7/5559, die Vorlage 7/5606 und die Vorlage 7/5613, und dann noch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Rot-Rot-Grün in der Vorlage 7/5580.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In der vergangenen Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 26.10. konnten wir uns dann mit der FDP auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün in der Vorlage&nbsp;7/5797 einigen. Folglich wurden dann die vorangegangenen Änderungsanträge von Rot-Rot-Grün und FDP zurückgezogen. Die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses lautet dann die Annahme der Gesetzesänderung zum Thüringer Rettungsdienstgesetz unter Beachtung des gemeinsamen Änderungsantrags von Rot-Rot-Grün und FDP. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-65014</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Apr 2023 11:23:00 +0200</pubDate>
                <title>Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/gewappnet-fuer-den-ernstfall-reform-des-thueringer-katastrophenschutzes-endlich-angehen/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6817</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6817</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten ja heute den CDU-Antrag zum Thema „Katastrophenschutz“ und es wurde vorhin ganz kurz schon angesprochen: Eigentlich handelt es sich dabei ja um ein längst überholtes Überbleibsel aus den Haushaltsverhandlungen vom Dezember 2022, weil es die CDU damals nicht, wie eigentlich zunächst vorgesehen, als Entschließung eingereicht hat, sondern es uns seitdem auf der Tagesordnung hier im Plenum begleitet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antrag enthält auch inhaltlich ziemlich viel Überholtes und wir sind als Linke etwas verwundert gewesen, warum die CDU diesen Antrag nicht längst zurückgezogen, sondern gestern noch mal eine Neufassung eingereicht hat, die leider auch weiter einige Fehler enthält. Denn die enthaltene Polemik, dass der Freistaat Thüringen überhaupt nicht in der notwendigen Art und Weise auf komplexe Katastrophen- und Krisenfälle vorbereitet sei und es bisher anders als andere Länder versäumt habe, neue Konzepte für den Katastrophenschutz zu entwickeln, ist ehrlich gesagt auch eine Frechheit, vor allem gegenüber den ehrenamtlichen Aktiven in Thüringen, aber auch den hauptamtlichen Aktiven in den Landkreisen, kreisfreien Städten und auch in den Ministerien. Es ist vor allem auch ignorant gegenüber dem, was wir im Landtag auf den Weg gebracht haben, teilweise ja auch schon im Schulterschluss mit der Union gemeinsam.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In den neun Jahren der CDU-Regierung bis 2014 wurden 120&nbsp;Millionen&nbsp;Euro für den Katastrophenschutz, für die Feuerwehren und auch für die Rettungsdienste bereitgestellt. Das hört sich zunächst erst mal viel an, war aber doch etwas zu wenig und hatte auch einen massiven Investitionsstau, den wir nun als Rot-Rot-Grün also Stück für Stück aufholen müssen, zur Folge. Im Vergleich dazu konnten in den letzten neun Jahren seit 2014 unter der rot-rot-grünen Regierung rund 340&nbsp;Millionen&nbsp;Euro bereitgestellt werden. Das entspricht durch diesen Faktor&nbsp;2,8 fast einer Verdreifachung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber auch aus unserer Sicht ist der Katschutz dadurch noch nicht am Optimum. Das heißt, da geht noch ein bisschen mehr.</p>
<p>Als Linke setzen wir uns auch massiv für die Umsetzung des 1-Prozent-Ziels ein, um in Auswertung der Ereignisse des Ahrtals, aber auch der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine im Notfall ad hoc 22.000&nbsp;Thüringerinnen und Thüringer versorgen und betreuen zu können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dazu haben wir in der Zwischenzeit den Teil der dezentralen Katschutzlager von einst ungefähr 200.000&nbsp;Euro in den Millionenbereich aufgestockt und ich erzähle auch weiter natürlich gern in jeder Rede von diesem 1-Prozent-Ziel, bis wir es auch in Thüringen endlich in dem Punkt erreicht haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir haben bereits vieles in unserem Freistaat besser gemacht und wollen auch weiterhin gern vieles besser machen, denn ich sagte ja schon, da ist noch Luft nach oben. Dazu wünschen wir uns aber auch einen konsequenten, konstruktiven und auch kollegialen Weg, wie wir dies bereits in der Vergangenheit auch gemeinsam mit der CDU zum Thema „Feuerwehr und Katastrophenschutz“ geschafft haben. Der Antrag enthält jedoch leider immer noch sehr offensichtliche und auch fachliche Fehler, die eine Zustimmung in dieser Form unmöglich machen, aber wir stimmen den Antrag heute ja auch nicht endgültig ab.</p>
<p>Beim Haushalt 2022 hatten wir als Linke gemeinsam mit unseren Partnerfraktionen von Rot-Rot-Grün Änderungsanträge eingebracht, die Mittel für die Vorhaltung wie Notstromaggregate, Sanitätsausrüstung, Einmalkleidung, Zelte usw. massiv zu erhöhen. Auch in den Vorjahren hatten wir die Mittel schon erhöht. Und auch die CDU hatte einen Änderungsantrag gestellt, den Katastrophenschutzfonds zu erhöhen, um adäquate Ausstattung zu besorgen, aber ohne dies weiter zu konkretisieren. Und auch in diesem Punkt wird der heute beratende Antrag wenig konkret. Wir haben damals schon der CDU aufgezeigt, dass dieser Weg der fachlich falsche Weg ist, da der Fonds erst dann greift, wenn nach §&nbsp;25 und §&nbsp;45 des</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die Katastrophe eingetreten ist, der Schaden also bereits vorliegt. Ich kann es also nur wiederholen, der Fonds würde dann erst greifen, wenn die Katze aus Sack ist, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wenn der Drops bereits gelutscht ist, werte Kolleginnen und Kollegen.</p>
<p>Wenn wir also präventiv tätig sein wollen und die Ausstattung verbessern wollen, müssen wir beispielsweise die vier dezentralen Katastrophenschutzlager des Landes und die Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes stärken. Und genau das hat die CDU bei den Verhandlungen zum Haushalt 2023 zunächst verstanden und mit uns auch gemeinsam Mittel in genau diesem Bereich umgewidmet und erhöht sowie auf ihre ursprüngliche Änderung verzichtet, sodass jetzt neue Ausrüstung beschafft wird. Das ist auf jeden Fall ein positiver Punkt, denn damit konnten wir die Mittel für 2023 verzehnfachen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die logische Folge wäre also gewesen, die Forderungen zum Fonds in dem jetzigen Antrag zu streichen. Der ist ja auch bereits mit 2,3&nbsp;Millionen Euro gut gefüllt und erhält neue Zuweisungen, sobald es Entnahmen gab. Dieser Erkenntnisgewinn hat sich nun also jedoch leider irgendwie in eine Erkenntnisamnesie gewandelt. Denn gerade der massive Krieg gegen die Menschen in der Ukraine und auch die gezielten Angriffe auf die dortigen Energieinfrastrukturen haben es gefordert, dass aus der Bundesrepublik zu Recht Notstromversorger an unsere europäischen Nachbarinnen und Nachbarn in der Ukraine abgegeben werden. Das THW entsandte dazu mehrere Hundert Geräte. Damit sind auch Fähigkeiten jetzt bei uns hier eingeschränkt, die sich teilweise in 2023 kompensieren lassen, aber eben nicht komplett. Umso mehr werben wir dafür, auch 2024 in die Vorhaltung zu investieren. Dazu lade ich auch heute gern schon die CDU ein, gemeinsam mit uns erneut im Millionenbereich im Haushalt 2024 gezielt dort tätig zu werden.</p>
<p>Außerdem enthält jetzt auch der Antrag der CDU noch Selbstverständlichkeiten, die bei uns im Freistaat schon längst umgesetzt werden. Zum Beispiel unter Punkt&nbsp;II Nr.&nbsp;5 heißt es, dass regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt werden sollen. Dazu ist der Antrag aber eigentlich nicht nötig, da wir in der aktuell gültigen Thüringer Katastrophenschutzverordnung vom November 2020 einen kompletten Paragrafen, §&nbsp;6, haben, der sich mit der Durchführung der regelmäßigen Übungen befasst. Es ist also eigentlich schon geltendes Recht, was in dem Antrag der CDU aufgelistet ist. Und auch der Punkt Nr.&nbsp;7, die Überprüfung der Waldbrandüberwachung aus der Luft, ist überholt, denn hier sind wir doch schon einige Schritte weiter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Nur angewendet wird es nicht!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Denn auf Vorschlag der Linken, gemeinsamen mit unseren rot-grünen Koalitionspartnern, hat die CDU beim aktuellen Haushalt 2023 der Änderung zugestimmt, zusätzliche 25.000&nbsp;Euro im Bereich der Sachverständigenkosten für den Brand- und Katastrophenschutz einzustellen, um darüber auch eine Studie genau dazu zu finanzieren, welche die bisherige Bekämpfung analysiert und auch anlässlich der Klimaveränderungen bis 2030 Forderungen trifft. Diese geht also deutlich weiter, soll auch Synergieeffekte mit anderen Bundesländern und Zuständigkeiten in den Blick nehmen. Und der dritte Punkt, ebenso hat auch die Landesregierung seit 2019 damit begonnen, die Drohnenfinanzierung zur Waldbrandbekämpfung in allen Landkreisen anzubieten. Leider haben nicht alle Landkreise bisher das Angebot genutzt. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.</p>
<p>Auch das vorgesehene Kompetenzzentrum Waldbrand an der Feuerwehrschule gibt es ja quasi schon durch die aktuelle gemeinsame Zusammenarbeit von ThüringenForst und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule und der Arbeit der AG Waldbrandschutz, an der auch das Innenministerium und das Infrastrukturministerium mit angedockt sind. Und auch hinsichtlich der mobilen Einsatzzentralen teilte uns das Innen- und Kommunalministerium bereits mit, dass diese längst im Landesbeschaffungsprogramm KatSchutz enthalten sind. Und der Bedarf von diesem „Labor&nbsp;5.000“ bereits mehrfach gegenüber dem Bund angemeldet wurde und auch fortlaufend thematisiert werde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über die geforderte Aktualisierung von Alarm- und Einsatzplänen hat das Innenministerium erst vergangene Woche im zuständigen Kommunalausschuss berichtet und das geforderte Krisenmanagementkonzept befindet sich nach unserem Kenntnisstand aktuell auch in der Ressortabstimmung.</p>
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<p>Sprich: Alles, was die CDU in diesem Antrag gerade anspricht, ist bereits erfolgt, wird derzeit umgesetzt oder ist fachlich auch nicht geeignet oder erforderlich.</p>
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<p><em>(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Alles, na super!)</em></p>
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<p>Ja, super, finde ich nämlich auch!</p>
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<p>Stattdessen hat der Thüringer Landtag bereits vor vier Monaten einen Antrag zum Katastrophenschutz beschlossen – Sie waren wahrscheinlich fast alle mit dabei&nbsp;–, nämlich in der Drucksache&nbsp;7/6966 mit dem Titel „Sicher durch Krisensituationen – Katastrophenschutzstrukturen stärken“, eingebracht durch uns, Die Linke, SPD und Bündnis&nbsp;90/Die Grünen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Damit wurde auch beauftragt, eine Gesamtinventur einer Katastrophenschutzvorhaltung und eine Überprüfung der Anzahl und Standorte der Katschutzlager anzufertigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Was ist passiert?)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Sensibilisierungskampagne „Bevölkerungswarnung und Katastrophenschutz“ und auch eine enge Abstimmung bei der Waldbrandbekämpfung aus der Luft in enger Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern wurden damit beschlossen. Natürlich ist unser Herzstück wie immer die weitere Modernisierung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, denn gerade die Schule ist für den Katastrophenschutz das Rückgrat für eine valide Ausbildung. Ich bin deswegen auch hocherfreut, dass nun in der Neufassung von dem CDU-Antrag steht, dass sich die Schule in Bad Köstritz befindet und nicht in Bad Blankenburg, wie Sie das in dem damaligen Entschließungsantrag im Dezember&nbsp;2022 geschrieben hatten. Deswegen, herzlichen Glückwunsch zum Lerneffekt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Schule in Bad Köstritz liegt und nicht in Bad Blankenburg.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit dem Haushalt 2023 konnten wir also einen weiteren Personalaufwuchs auch an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule umsetzen, darunter auch viele Ausbilderinnen und Ausbilder für den Bevölkerungsschutz, sodass wir seit dem Regierungsantritt 2014 die Stellenanzahl um 75&nbsp;Prozent erhöht haben, um Lehrgänge besser abzusichern. Unser Ziel ist und bleibt es, weiterhin die Attraktivität der Schule, aber auch für das Lehrpersonal selbst weiter zu steigern. Hier in dem Antrag also darzustellen, es würde nichts passieren oder es ist alles andere als sachgerecht, ist meines Erachtens schlicht und ergreifend auch unfair den aktuellen Akteurinnen und Akteuren gegenüber. Da wir jedoch bei dem Thema weiter an der Tradition des konstruktiven gemeinsamen Miteinanders hier im Thüringer Landtag festhalten wollen, möchten wir den Antrag gern gemeinsam auch weiterhin im Innen- und Kommunalausschuss fortberaten und stimmen der Ausschussüberweisung trotz fachlichen Bedenken zu.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-65009</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Apr 2023 11:07:00 +0200</pubDate>
                <title>Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes 2/2</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-rettungsdienstgesetzes-2-2/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7780</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7780</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und auch wieder auf der Tribüne, wie in der Einbringung von mir schon dargestellt wurde, legt die rot-rot-grüne Regierungskoalition heute den Zweiten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vor. Wesentliche Regelungsgehalte hatte ich bereits in der Einbringung skizziert. Schwerpunkte sind unter anderem die telenotärztliche Versorgung, eine Experimentierklausel und auch die Lehrleitstelle. Auch die CDU und FDP hatten in den letzten Sitzungen eigene Änderungsvorschläge zum Rettungsdienstgesetz eingereicht, die wir im März erörtert hatten. Die Anträge hatten aber eben einige offene Fragen aufgeworfen. Das ist hier jetzt auch schon öfter angeklungen. Deswegen möchte ich gern noch mal auf diese drei Schwerpunkte von uns eingehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zum einen die telenotärztliche Versorgung: Bereits im letzten Jahr waren mein Kollege Ralf Plötner und ich zu Besuch bei der Kassenärztlichen Vereinigung im Rahmen der Auswertung des Pilotprojekts. Da haben wir uns davon überzeugen lassen, dass die telenotärztliche Versorgung der richtige Weg für Thüringen ist, um im Ernstfall bei kurzfristigen und auch großflächigen Ausfällen dennoch eine hohe Versorgungsqualität abzusichern für alle Thüringer und Thüringerinnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sowohl die CDU als auch die FDP haben im Gesetzentwurf Schwächen vorzuweisen. Es ist vorhin auch schon angeklungen. Ja, bei uns hat es ein bisschen länger gedauert, aber ich möchte nur mal skizzieren, der CDU-Gesetzentwurf hatte sechs Seiten, der FDP-Entwurf hatte fünf Seiten und der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün hatte 15&nbsp;Seiten. Deswegen gehen wir natürlich inhaltlich sehr gut auf diese ganzen Schwächen ein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das muss ja nichts heißen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber keiner von beiden befasst sich eben bisher intensiv …</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Unruhe CDU, Gruppe der FDP)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ach, Herr Zippel.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn Sie jetzt reinrufen müssen – Sie können gern eine Zwischenfrage stellen. Aber nur, weil jetzt irgendwie eine Frau widerspricht, müssen Sie jetzt nicht lauter reinrufen.</p>
<p>Keiner von den beiden Gesetzentwürfen von CDU oder FDP hat sich bisher mit der Frage beschäftigt, wie denn genau mit den hochsensiblen Patientinnendaten umgegangen werden soll, denn Bilder, Videos oder Tonspuren Verletzter oder dann eben tatsächlich auch leider teilweise entkleideter Menschen, was aus dem Rettungswagen dann übertragen werden soll, das ist datenschutzrechtlich einfach wirklich eine sehr schwierige Sache. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün regelt nun, unter welchen Bedingungen überhaupt Aufzeichnungen und Übertragungen stattfinden sollen. Der regelt, dass die Patientinnen und Patienten ein Mitspracherecht haben sollen, inwieweit die Aufzeichnungen überhaupt erfolgen sollen. Er regelt auch, dass eine vorherige Aufklärung stattfinden soll, soweit das eben im konkreten Fall möglich ist, und dass die Daten auch gelöscht werden bzw. unter welchen Voraussetzungen sie wann gelöscht werden. In der Regel haben wir da diese 6-Monats-Frist, was auch als Höchstgrenze so best practice – nenne ich es mal – ist, dort reingeschrieben. Es ist eben auch klar definiert, wer Telenotarzt oder Telenotärztin ist und welche Aufgaben diese haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und, Herr Zippel, diese Behauptung, dass der Notarzt komplett durch einen Telenotarzt oder &nbsp;ärztin ersetzt werden soll, ist einfach grundsätzlich falsch. Das steht auch nicht in unserem Gesetzentwurf drin.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist aber die Konsequenz daraus!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vor allem haben wir aber auch die Aufgabenträgerschaft bei uns geregelt. Bei der CDU wird kein solcher Aufgabenträger oder &nbsp;trägerin benannt, stattdessen heißt es relativ lapidar, dass die Ministerien das schon irgendwie richten sollen. Als Gesetzgeber haben wir uns dabei aber bei dieser wichtigen Frage nicht die Zügel aus der Hand nehmen lassen, denn wir definieren klar, dass die KVT – also die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen&nbsp;–, welche ja auch schon die notärztliche Versorgung in dem bodengebundenen Rettungsdienst innehat, auch die telenotärztliche Versorgung übernehmen soll. So viel dazu.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zur Lehrleitstelle: Ich habe persönlich auch mit vielen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion unterschiedliche Leitstellen und eben auch Feuerwehrstrukturen besucht. Das Ziel, das wir als Rot-Rot-Grün ja bereits vor einigen Jahren formulierten, nämlich eine zukunftssichere Leitstellenstruktur mit einer modernsten Technik zu schaffen, ist auch weiterhin richtig und vor allem auch wichtig. Ich kann nur an alle Landkreise, kreisfreien Städte und alle weiteren kommunalen Verantwortlichen appellieren, diesen Kurs auch im Sinne eines auf einander abgestimmten Verbundes weiterzuverfolgen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gerade auch bei der Umstellung bei der Thüringer Polizei wurde ja auch gezeigt, dass es für ein Notrufmanagement der Zukunft keine kostspielige Unterhaltung von mehr als über einem Dutzend Parallelleitstellen benötigt. Wichtig sind in diesem Fall einfach wirklich Erreichbarkeit, bewährte Systeme, Redundanzen, ausreichend fittes und motiviertes Personal sowie eben auch ein adäquates Einsatzleitsystem. Genau für einen solchen Leitstellenbetrieb auf hohem Niveau im Rettungsdienst braucht es eben eine Lehrleitstelle, die wir nun in §&nbsp;14 Abs.&nbsp;5 neu verankern, und eben auch eine Finanzierung, die auch anteilig auf Landesebene liegen soll.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Zippel, die Lehrleitstelle ist bereits seit 2018 im Leitstellen- und Standortkonzept verankert. Das ist seit fünf Jahren öffentlich, das heißt, das ist kein neues Konzept, das wir jetzt irgendwie vorweisen. Eigentlich werden fast in jedem Jahr die Mitglieder im Innen- und Kommunalausschuss informiert, so auch mit einem Gutachten vom 15.&nbsp;September 2020. Das heißt, es ist bekannt, dass auch diese Lehrleitstelle in Gera sein soll. Wenn Sie das Thema interessiert, können Sie sich ja gern mit Ihren Mitgliedern im Innen- und Kommunalausschuss darüber austauschen, aber das haben wir da auch schon behandelt.</p>
<p>Die FDP hat ja auch im Antrag von einer Experimentierklausel gesprochen bzw. der Retter-App, das ist ja auch schon oft angesprochen worden. Ich möchte hier noch mal ganz kurz auf die Frage eingehen, wie man eben neuen Formen bei der Notfallversorgung gesetzgeberisch begegnen kann. Die FDP hat ja hier erst den Antrag formuliert, eine smartphonebasierte Ersthelferinnen-App zu erproben. Danach hat sie diese digitale Anwendung für mobile Endgeräte durch externe Dienstleister – so hieß das damals in dem Antrag – in einen Gesetzentwurf gepackt, um vollendete Tatsachen zu schaffen, und anschließend dann aber den Antrag auf Erprobung von der Tagesordnung des Landtags zurückgezogen, sonst hätten wir den ja auch noch wieder behandelt. Ich hatte damals im Märzplenum auch schon gesagt, dass ich das für den falschen Weg halte, den zweiten Schritt vor dem ersten zu gehen, um quasi erst feste Tatsachen zu schaffen, und sich dadurch irgendwie was zu verbauen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Entwurf von Rot-Rot-Grün sieht also nun diese Experimentierklausel vor, die solche Erprobungen technikoffen ermöglicht. Das Einvernehmen von den Akteuren ist auch in diesem Fall weiterhin herzustellen, egal von welcher Seite dann der Impuls kommt. Die Zustimmung des zuständigen Ministeriums ist auch hier erforderlich. Anhand gesetzlich klar definierter Regelungen und Kriterien haben wir bei dieser Erprobung eben die Erprobungsfrist auf maximal zwei Jahre angelegt. Eine wissenschaftliche Begleitung soll auch hierbei weiterhin ein Muss sein. Das Antragsverfahren ist festgeschrieben. Auch der für das Rettungswesen zuständige Ausschuss muss eben über die Evaluierung informiert werden, damit wir weiterhin mit dieser digitalen Umstrukturierung weiter vorangehen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Damit wir aber eben auch gesetzgeberisch den Vorstellungen aus der Praxis deutlich flexibler näherkommen können und gleichermaßen seitens Regierung und Parlament die Kontrollrechte wahren, haben wir das alles in diesen wunderschönen Gesetzentwurf gepackt. Das weitere Verfahren, wie aus einem Pilotversuch dann eben ein Regelbetrieb werden kann, wird dabei auch unterschrieben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unser Ziel ist es als rot-rot-grüne Regierungskoalition – also vorbehaltlich der Überweisung&nbsp;–, natürlich beide Gesetzentwürfe von CDU und FDP auch mit am Freitag im Innen- und Kommunalausschuss in eine gemeinsame Anhörung zu packen, um das bestmögliche Ergebnis im Sinne der Versorgungssicherheit der Menschen in Thüringen, aber eben auch, um gute Arbeits- und Ausbildungsbedingen für die Einsatzkräfte herauszuholen. Für die fachkundige Unterstützung bedanke ich mich auch seitens unserer Fraktionen ganz herzlich bei den Mitgliedern des Landesbeirats für das Rettungswesen sowie bei den Mitarbeitenden des Referats&nbsp;24 im Thüringer Innenministerium.</p>
<p>Ich möchte es hier noch mal sagen: Wir beantragen natürlich auch die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-65008</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Apr 2023 11:04:00 +0200</pubDate>
                <title>Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes 1/2</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-rettungsdienstgesetzes-1-2/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7780</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7780</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und natürlich auch hier im Hohen Hause oben auf der Bühne, bereits in der letzten Sitzung des Thüringer Landtags hat die rot-rot-grüne Regierungskoalition angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes zur heutigen Plenarsitzung einzureichen. Dieser Entwurf liegt Ihnen nun in der Drucksache&nbsp;7/7780 zur ersten Beratung hier vor. Er enthält mehrere Regelungsbereiche, zum einen die telenotärztliche Versorgung, die nun auf rechtssichere Füße gestellt wird, dabei werden die Aufgabenträgerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen präzisiert und auch Befugnisse und Aufgaben festgeschrieben. Vor allem wollen wir in diesem Gesetzentwurf die Regelungen zur Aufzeichnung und Löschung von Bild- und Tondaten schaffen und es erfolgt auch eine gesetzliche Verankerung der künftig landesweiten Lehrleitstelle samt Kostenübernahme durch den Freistaat. Außerdem haben wir noch die Einführung einer Experimentierklausel verankert, um neue innovative Ansätze erproben zu können und das auch technikoffen zu gestalten, das heißt, egal ob nun eine Ersthelferalarmierung per App oder andere Neuerungen dort festgeschrieben werden. Ebenso wird dann auch die Refinanzierung der Kosten für eine einheitliche mobilelektronische Einsatzdokumentation unter den Benutzungsentgelten für die Notfallrettung und den Krankentransport verankert, genauso wie die Zusammensetzung des Landesbeirats für das Rettungswesen angepasst wird, damit die kommunalen Spitzenvertreterinnen und Vertreter dort angemessen vertreten sein sollen. Die Stimmparität soll dadurch natürlich nicht angefasst werden. Künftig sollen den Leitstellen nicht nur laufend die Anzahl der freien Betten gemeldet werden, sondern auch die Versorgungskapazitäten der Krankenhäuser und anderer für die Versorgung geeigneter Behandlungseinrichtungen gemeldet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In dem Gesetzentwurf sind dann auch jene Anforderungen und Diskussionen mit eingeflossen, die von der Fachebene selbst und dem Landesbeirat für das Rettungswesen bereits im Herbst 2022 diskutiert und erarbeitet wurden. Ziel des Gesetzes ist es also, eine qualitativ hochwertige und vor allem schnelle Versorgung für die Menschen in Notsituationen zu schaffen, gerade auch dann, wenn kurzfristig und großflächig auftretende Notarztausfälle auftreten sollten. Deswegen beantragen wir die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Danke.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-63631</guid>
                <pubDate>Fri, 17 Mar 2023 14:01:00 +0100</pubDate>
                <title>Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt  </title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-rettungsdienstgesetzes-einfuehrung-thueringer-telenotarzt/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7450</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7450</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben das Rettungsdienstgesetz ja erst im Dezember des letzten Jahres auf Initiative von Rot-Rot-Grün angepasst und damals hatten wir uns ja auch schon darauf geeinigt, dass wir das im laufenden Jahr 2023 noch mit weiteren Änderungen vollenden wollen. Wir haben damals die Fristen für die Rettungsassistentinnen und -assistenten angegangen und diese verlängert und nun sind wir also im Prozess, um jetzt die Änderungen noch mal weiter vorzunehmen.</p>
<p>Aus der Opposition legen nun die FDP und die CDU Entwürfe vor, die im Kern jeweils auf die Regelung zur telenotärztlichen Versorgung zielen und die FDP möchte außerdem die Einführung einer Rettungshelfer-App gesetzlich verankern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zunächst zur App: Zehntausende Menschen erleiden jährlich einen plötzlichen Herzstillstand, völlig überraschend, meist vor der Haustür oder am Arbeitsplatz oder auf dem Weg nach Hause. Bis dann erst mal die hilfsbedürftige Person gefunden ist, die Leitstelle alarmiert ist, der Sachverhalt übermittelt ist, der Rettungsdienst vor Ort eingetroffen ist und dann mit der professionellen Wiederbelebung und Beatmung beginnen kann, vergehen ja oftmals etwas mehr als die drei bis vier wirklich kritischen Minuten und das kann mitunter wirklich gravierende Folgen für die Betroffenen haben und über Leben und Tod entscheiden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher haben wir gemeinsam mit der rot-rot-grünen Landesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen angestoßen, um auch die schnelle Versorgung auf hohem Qualitätsniveau zu verbessern. Maßgeblich dabei ist auch die Leitstellenstrukturreform für die allein bis zum Jahr 2027 im Haushalt rund 60&nbsp;Millionen Euro an Zuweisungen für Gemeinden und Gemeindeverbände vorgesehen sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wichtig für den Erfolg sind dabei auch die einheitlichen Standards, eine hochmoderne Technik, datensichere digitale Strukturen und auch klare Ausfallebenen, denn am Ende muss die Infrastruktur der Leitstelle eine Vielzahl von Modulen in sich verbinden. Jeden weiteren Baustein, der dazu beitragen kann, die Menschen in lebensgefährlichen Situationen noch schneller an Hilfe gelangen können zu lassen, sollten wir daher gemeinsam auf seine Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit prüfen und dazu zählt dann eben auch die Prüfung der sogenannten Ersthelferalarmierung per App.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wie genau funktioniert diese App denn eigentlich in der Praxis? Menschen, die in der Umgebung eines Notfalls alarmiert werden können, um dann schneller als der Rettungsdienst an sich vor Ort einzutreffen. Man meldet sich also zuvor bei einem Anbieter in dieser App an und wird im Bedarfsfall am Standort hinzugelotst. Also gerade dann, wenn in der eigenen Nachbarschaft zum Beispiel ein Notfall vorliegt oder eintritt, kann man unter Umständen schneller vor Ort sein als der Rettungswagen vom DRK oder vom ASB, der vielleicht zehn Minuten mit der Anfahrt braucht – das wurde ja auch schon angesprochen – und sich dann unter Umständen noch durch verstopfte Rettungsgassen zwängen muss.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber ich finde es schon trotzdem deutlich bemerkenswert, dass die FDP hier zwei Initiativen zu dem Thema auf die Plenarsitzung gebracht hat, nämlich zum Ersten den Antrag in der Drucksache&nbsp;7/6451, in dem die FDP Prüfaufträge an die Landesregierung geben möchte, welche Dienstleister es überhaupt gibt, um mit den Aufgabenträgern dann erst mal ins Gespräch zu kommen, dann einen Modellversuch zu starten und dann auch erst mal rechtlich zu prüfen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und dann zweitens auch noch mit dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf in der Drucksache&nbsp;7/7394 dann das Instrument direkt ins Gesetz zu schreiben und die Aufgabenträger sofort zu verpflichten mit dem, was eigentlich erst noch gemeinsam geprüft werden soll. Am Mittwoch hat dann die FDP den Antrag mit den Prüfaufträgen für das März-Plenum zurückgezogen, das behandeln wir ja dann im April. Für mich stellt sich die Frage, ob jetzt erst gesetzliche Tatsachen geschaffen werden sollen, um dann zu prüfen, ob das eigentlich alles Sinn ergibt, also den zweiten Schritt vor dem ersten zu gehen. Das fände ich persönlich bei dem Thema nicht wirklich sachgerecht, aber wir stehen dem Ansinnen einer digital unterstützten ersthelfenden Koordination grundsätzlich positiv gegenüber. Jedes Mittel ist auf jeden Fall gut, um das System noch mal zu verbessern, aber viele Fragen sind für uns noch nicht komplett geklärt. Zum einen gibt es keinerlei einheitliche Standards, wer überhaupt als Ersthelfer, Ersthelferin kontaktiert werden kann. Manche der Anbieter verlangen nur den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses von einer Zeit&nbsp;X, andere verlangen eine höherwertige Qualifikation als Rettungsassistentin oder noch weitere Weiterbildungen. Auch die Fachmeinungen sind im Mehrwert bei der Ersthelferalarmierung nicht ganz einheitlich. Gerade weil am Ende bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zum Beispiel nicht jede Minute, sondern wirklich jede Sekunde zählt, gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob der Leitstellendisponent dann am Ende die wenige Zeit, die er da eigentlich hat, investiert, um über die entsprechenden Schnittstellen die Verfügbarkeit der Ersthelfer, Ersthelferinnen in der Umgebung zu eruieren und diese dann vor Ort zu koordinieren, oder die wenige Zeit dann nutzt und investiert, um auch die anrufenden Laien quasi sofort in die Lage zu versetzen, um unter professioneller Anleitung mit der Reanimation zu beginnen. Dabei nicht zu vergessen ist dann auch die Frage der Haftung, gerade wenn Laien vor Ort mit einbezogen werden, um Helfende dann auch nicht in rechtlicher Unsicherheiten zu lassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch der Bereich des Datenschutzes ist für uns tatsächlich sehr elementar, gerade bei diesem wichtigen Bereich. Damit das Prinzip funktioniert, benötigt es am Ende Freiwillige, die sich einer mehr oder weniger Dauerüberwachung an ihrem Smartphone, an ihrem privaten Mobiltelefon aussetzen, schließlich muss man bei dieser App dann unbedingt diesen Standort sinnvollerweise auf einige hundert Meter in wirklich aktualisierten Abständen checken und dann auch erkennen können. Wenn wir als Parlament eine solche Methode in Betracht ziehen, müssen wir auch klar regeln, in welchen Abstufungen und Intervallen dieses Standorttracking datenschutzfonform verläuft und mit welchen Sicherheitsmechanismen hier Profilbildung entgegengewirkt wird. Wir müssen also vorab die Fragen rechtssicher und im Sinne des Verbraucherschutzes beantworten können: Wo liegen die Daten, ob und wie überhaupt werden sie gespeichert, wie wird die Einhaltung der DSGVO sichergestellt, wie wird von einer Open Source-Lösung der Grundsatz der entsprechenden Digitalstrategie unseres Freistaats eingehalten usw., usf.? Aber das werden wir dann sicher im Ausschuss weiterführen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die CDU war ja auch bei meiner letzten Rede emotional sehr erfreut über mein passendes Buchzitat, da füge ich auch wirklich gern hier bei dieser Rede ein Zitat – diesmal ist es ein Filmzitat aus den Känguruchroniken – zum Thema „Datenschutz“ ein, dann wird mir sicherlich auch Herr Zippel noch mal zustimmen, damit sich dann am Ende niemand von den Betroffenen einfach hinstellen und sagen kann, Zitat: „Wollen Sie nicht noch unterm Bett nachschauen, vielleicht finden sie da ja meine Privatsphäre, weil, die vermisse ich seit ein paar Minuten.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Letztendlich ist also der einheitliche Standard wichtig. Was nützt es, wenn ein Mediziner aus Jena zum Beispiel zu Besuch in Gera oder im Eichsfeld ist und dort im Nachbarhaus einer einen Herzinfarkt erleidet und er dort helfen könnte, aber gar keine Alarmierung über die App bekommt, weil zum Beispiel der Eichsfeldkreis, der bisher bei der gemeinsamen Leitstellen- und Strukturreform auch unwillig war, gar nicht an diesem Projekt der App teilnimmt? Kurzum, bevor wir dies alles abschließend gesetzlich regeln, gibt es noch eine ganze Reihe an Punkten zu klären. Vor allem aber sollten wir zunächst wirklich eine valide Erprobung in Thüringen durchführen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der zweite Punkt der heute zu beratenden Anträge ist dann ja die telenotärztliche Versorgung. Also wenn im Krisenfall die notärztliche Versorgung wegen einer Unterbesetzung der Leitstellen wegfällt, greift kein Plan B, zumindest bis 2020. Mit der weltweiten Pandemie gab es dann ja auch weitreichende Einschränkungen in allen Bereichen der Gesellschaft und für den akuten Notarztausfall wurde dann 2020 die dritte Eskalationsstufe eingeführt. Das war dann die Aufrechterhaltung der notärztlichen Expertise, die dann dabei gewahrt werden sollte. Der Plan B hieß dann telenotärztliche Versorgung. Im Zeitraum von ungefähr anderthalb Monaten führte dann damals die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen zusammen mit der Berufsfeuerwehr Weimar in ihrem Rettungswagen das Projekt telenotärztliche Versorgung durch. Mein Kollege Ralf Plötner und ich haben uns das letztes Jahr gemeinsam bei der KVT angeschaut und auch den Test ausgewertet, der aus unserer Sicht erfolgreich lief. Auch Rettungskräfte und Hilfesucher haben dies ebenfalls bestätigt, aber trotzdem ist auch dieses Modellprojekt immer noch nicht zu 100 Prozent wirklich durchgeplant und einsatzbereit. Es bedarf noch einiger Anpassungen, da sind wir uns, glaube ich, auch mit der Fachexpertise aus der Praxis einig, dass da noch mal drüber geguckt werden sollte. Aber eine Ausweitung der telenotärztlichen Versorgung in Thüringen begrüßen wir grundsätzlich. FDP und CDU legen ja hier zwei doch relativ voneinander abweichende Regelungsvorschläge vor, die eine Diskussionsgrundlage darstellen, jedoch wesentliche Regelungen unterm Strich vermissen lassen. Bei der CDU wird zum Beispiel wirklich einfach kein klarer Aufgabenträger benannt. Stattdessen heißt es relativ lapidar, dass die Ministerien das richten sollen, obwohl ja auch die reguläre notärztliche Versorgung bereits gesetzlich über die KVT abgesichert wird. Das wäre hier also ebenfalls der richtige Adressat. Und weder die CDU noch die FDP sind bei den Befugnissen wirklich eindeutig. Vor allem fehlt auch hier eine klare Regelung, wie etwa mit der Aufzeichnung, Auswertung und Löschung von Videos, Bildern und Tonspuren umgegangen werden soll. Immerhin sind das diesmal dann auch wirklich sehr heikle Patientinnen- und Patientendaten, die per Videoübertragung übermittelt werden sollen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unser Maßstab muss es dann letztendlich sein, gemeinsam auf die Fachexpertise zu hören, die über den Landesbeirat des Rettungswesens entwickelt wird. Dort wird gerade ein dritter gesetzlicher Entwurf erarbeitet, den wir ebenso in die Debatte einspeisen möchten. Wir sollten dann also auch im Sinne dieses wirklich fachlich-inhaltlichen und auch tiefgreifenden Themas und einer bestmöglichen Lösung voranschreiten. Und wir beraten diesen Punkt natürlich gern im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Danke schön.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-63060</guid>
                <pubDate>Fri, 03 Feb 2023 15:08:00 +0100</pubDate>
                <title>Für Thüringen, für Deutschland, für die Gemeinschaft – Einführung eines Gesellschaftsjahres</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/fuer-thueringen-fuer-deutschland-fuer-die-gemeinschaft-einfuehrung-eines-gesellschaftsjahres/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5795</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5795</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! In der gesamten Debatte um das Abwägen von Pro- und Kontra-Argumenten zu einem verpflichtenden Jahr wird ja stets viel über junge Menschen gesprochen – richtig gehört: über. Deswegen freue ich mich an dieser Stelle als jüngste Abgeordnete und damit auch als Person mit der geringsten Altersdifferenz in dieser Runde zur betroffenen Generation – sage ich jetzt mal – zu Wort zu kommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Uns alle eint, glaube ich, das gemeinschaftliche Ziel, das gesellschaftliche Miteinander und das Gemeinwesen zu stärken, genauso wie Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Selbstständigkeit zu unterstützen. Aber im vorliegenden CDU-Antrag sind Sie der Meinung, dass ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr für junge Menschen die Chance bietet, das Bewusstsein für die Grundwerte und das Gemeinwesen zu schärfen und das Verständnis für die Wirkmechanismen und Bedürfnisse unserer Gesellschaft zu fördern. Aber Zusammenhalt durch Zwang? Ich kann Ihnen versichern: Für uns ist das der falsche Weg. Natürlich gibt es bei diesem Thema unterschiedliche Perspektiven und jeweils gute Gründe für und auch gegen freiwillige Angebote oder eben auch den Evergreen der Wiedereinführung der Wehrpflicht. Und auch in unserer Fraktion und in unserer Partei ist das ein sehr pluraler Diskurs mit ganz unterschiedlichen Ansätzen und auch unterschiedlichen Motiven. Der Antrag der CDU bildet jedoch diesen Diskurs in keiner Weise ab, der sich auf ein einzelnes Modell verbindlich festlegt, in die freie Entfaltung der Menschen eingreift und ein relativ enges Korsett vorgibt. Und ja, Pflicht bedeutet auch, wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Zwang oder Sanktionen rechnen. Ist das dieses Wohl der Gesellschaft und der generationenübergreifende Zusammenhalt, den Sie meinen?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir haben viele Möglichkeiten für alle, die welche suchen, fas wurde vorhin auch schon angesprochen: das Freiwillige Soziale Jahr, der Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Ökologische Jahr, das Freiwillige Kulturelle Jahr und den internationalen Freiwilligendienst, um hier nur einige zu nennen. Diese Möglichkeiten werden auch gut und gern genutzt, aber das Problem dabei ist einfach die gesellschaftliche Akzeptanz und schlichtweg auch die finanzielle Ausstattung, welche gerade damals im Zivildienst oder heute noch im sozialen Bereich einfach unterirdisch ist. Freiwilliges Engagement muss man sich in diesem Umfang einfach leisten können und ohne Unterstützung aus dem Elternhaus ist diese gesellschaftliche Einbringung und das Sammeln weitreichender Erfahrungen dann schlichtweg oft nicht möglich. Gerade ein Auslandsaufenthalt wie beispielsweise beim Europäischen Freiwilligenjahr, der im Sinne von „raus aus dem eigenen Nest“ jungen Menschen wertvolle neue Perspektiven und auch kulturellen Austausch bieten würde, setzt ein wohlhabendes Elternhaus zur Realisierung eigentlich direkt voraus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Also was tun? Das einfachste ist natürlich, neue Zwangs- und Pflichtmaßnahmen anzuordnen, aber für die Lösung der umfänglichen Problematik sollten wir die Menschen vernünftig bezahlen und die Anreize für freiwilliges Engagement gerade im sozialen Bereich stärken. Aber bevor wir die Frage „Pflicht oder Freiwilligkeit“ überhaupt diskutieren, offenbart der Antrag der CDU ein ganz anderes Problem, nämlich eine beschränkte Vorstellungskraft der Union, was unser gesellschaftliches Miteinander und unseren sozialen Zusammenhalt im Ganzen ausmacht. Im Antrag sind richtigerweise auch gesundheits- und pflegerelevante Sektoren neben der Feuerwehr und dem Katastrophenschutz genannt. Als fachpolitische Sprecherin für Katastrophenschutz und Feuerwehr finde ich eine Kompensierung der zunehmenden Altersabgänge durch neue Nachwuchskräfte natürlich super, denn – klar – wir suchen überall junge Leute, wir brauchen sie gerade in diesen Bereichen händeringend. Aber wie hoch ist denn eigentlich die Motivation, wenn man zwangsweise unter Androhung von Sanktionen eingesetzt wird, obwohl das eigene Herz nicht dafür brennt? Gerade im Bereich der Feuerwehr brauchen wir doch – Achtung, wortgewandte Metapher – eine lodernde Leidenschaft, oder? Denn hier geht es nicht um weniger als Menschenleben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Unruhe CDU)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Dienst muss wertgeschätzt und finanziell vergütet werden – das war sogar eine Alliteration, fällt mir gerade auf – und dabei sollten auch unter anderem Fahrt- und Unterbringungskosten der Dienstleistenden im Rahmen ihrer Dienstpflicht vollständig übernommen werden, schreiben Sie in Ihrem Antrag. Das ist natürlich leicht gesagt. Das bestehende System muss allerdings in Gänze finanziell besser ausgestattet und nicht noch eine mit Aufbau und viel Organisation verbundene riesige Behördenlandschaft geschaffen werden. Der Staat könnte für Menschen, die sich bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim THW oder beispielsweise auch ehrenamtlich bei Rettungsdiensten einbringen, Beiträge in die gesellschaftlichen Rentenversicherungen einzahlen und überall uneingeschränkte Lohnfortzahlungen organisieren, wenn Ehrenamtliche aufgrund eines Einsatzes in der Arbeit ausfallen. Ganz praktische Ansätze also.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich habe vorhin auch schon ausgeführt, dass das gesellschaftliche Engagement, welches für junge Menschen und die Gesellschaft als Ganzes einen großen Mehrwert hat, viel, viel breiter ist, als im CDU-Antrag eigentlich aufgeführt wurde. Kein Wort ist zu finden zum Beispiel zu den Bereichen Pädagogik und Sozialarbeit, gerade auch zur Partizipation und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, in der Behindertenhilfe, in der Kultur, auch wenn Herr Voigt gerade eingangs sagte, dass das die kulturellen Bereiche auch abdeckt. Aber ich habe im Antrag gerade noch mal geguckt: Unter II.1 steht jetzt nichts von der Kultur. Gemeinwesen, Arbeit und Gemeindeentwicklung stehen jetzt auch nicht drin, Frauenhäuser, Opferberatung, Obdachlosenhilfe, Integrationsarbeit – ich könnte die Liste noch weiter fortführen, welchen vielfältigen Bedürfnissen beim Gemeinwohl, auch humanitär, jetzt gerade gar nicht richtig Rechnung getragen wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Natürlich möchte ich jetzt auch noch mal ganz kurz auf die Wehrpflichtdebatte eingehen. Die CDU stellt in ihrem Antrag ja den Sektor der Bundeswehr in besonderer Weise heraus mit dem Programm „Mein Jahr für Deutschland“. Zumindest steht „Mein Jahr für Deutschland“ im Antrag, eigentlich heißt es nämlich „Dein Jahr für Deutschland“, aber mit dem Zitat des Kängurus: „Mein, dein. Das sind doch bürgerliche Kategorien.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und in diesem Bundeswehrprogramm bekommen junge Menschen in einem Zeitraum von sieben Monaten eine soldatische Ausbildung. Wir können aber nur immer wieder sagen, die Bundeswehr ist kein normaler Arbeitgeber. In Deutschland wurden im Jahr 2020 nach eigenen Angaben der Bundeswehr, so steht es aktuell auch noch auf der Webseite, 1.148&nbsp;Minderjährige an der Waffe ausgebildet, und das sind 1.148&nbsp;Minderjährige zu viel. Dieses Programm steht nämlich zu Recht in der Kritik, weil die ganze Rekrutierungskampagne darauf ausgelegt ist, in einer romantisierenden Weise Minderjährige unter 18 zum Dienst an der Waffe als Soldatinnen und Soldaten anzuwerben. Das ist offensichtlich. Das besagte Programm hatte bereits im ersten Jahr eine außergewöhnlich hohe Abbrecherquote, und das liegt, man glaubt es kaum, an der körperlichen und physischen Belastbarkeit, über die 17-Jährige einfach noch nicht verfügen, um in der Bundeswehr den Voraussetzungen, die ihnen abverlangt werden, gerecht zu werden. Halten Sie denn gewaltsame Konflikte und die Auseinandersetzung mit Krieg wirklich für einen positiven Einfluss auf die soziale und emotionale Entwicklung von Jugendlichen?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland bereits 2014 aufgefordert, die Rekrutierung Minderjähriger einzustellen und Militärwerbung, die auf Kinder und Jugendliche abzielt, wie wir sie auch beispielsweise bei diesen Berufsorientierungen an Schulen immer haben, zu verbieten. Daher sprechen auch wir uns ausdrücken gegen das Programm und erst recht gegen militaristische Verklärung und Werbung aus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Unruhe CDU)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Erst gestern berichtete die Thüringer Allgemeine – vielleicht haben ja einige von Ihnen den Artikel auch gelesen …</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Vielleicht können die Herren mal zuhören!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wir hören zu!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Unruhe CDU)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vizepräsidentin Henfling: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ermahnung obliegt immer noch dem Präsidium. Ich schließe mich in dem Fall aber der Kollegin an und würde darum bitten, dass Sie sich wieder ein bisschen runterkochen, damit wir die Rednerin besser verstehen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abgeordnete Vogtschmidt, DIE LINKE: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Also, wenn Sie sich äußern wollen, dann können Sie ja gern zu einer Zwischenfrage vortreten,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Unruhe CDU)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Vizepräsidentin Henfling: </strong></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Zippel!</p>
<p><em>Abgeordnete Vogtschmidt, DIE LINKE: </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sie können es aber gern auch lassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die „Thüringer Allgemeine“ – um noch mal zum Punkt zurückzukommen – berichtete gestern, dass in den vergangenen Jahren nicht einmal mehr 9.000&nbsp;Menschen zum freiwilligen Wehrdienst angetreten sind. Diese Zahl zeigt das schwindende Interesse von jungen Menschen für das Einstehen mit einer Kriegswaffe für ihr Deutschland, nenne ich es jetzt mal, wo doch gerade der jungen Generation noch eine ungewisse Zukunft und auch keine gewährleistete Altersversorgung bevorsteht. Ich persönlich weiß nicht, wie meine Altersversorgung aussieht, und ich glaube, ich spreche für meine Generation an sich. Bei Ihnen sieht es wahrscheinlich oftmals irgendwie anders aus. Deswegen sollte man vielleicht kleinere Brötchen backen, wenn man sagt, ein Jahr für Deutschland ist zu viel. Vielleicht erst mal eine, meine Woche für Deutschland oder so. Aber Spaß beiseite.</p>
<p>Letzter Punkt: Der CDU-Antrag spricht von dem demokratischen Gemeinwesen und dem Gelingen unserer Demokratie. Sehr, sehr wichtiger Punkt, aber wie das in der Praxis aussieht, konnten ehren- und hauptamtlich Engagierte bei den Beratungen zum Haushalt 2023 sehen, als die CDU Gelder in Millionenhöhe bei der Demokratieförderung kürzen wollte. Unter dem Strich sollten wir also die Freiwilligen stärken und aufwerten, eine ausreichende wertschätzende Bezahlung sichern, statt junge Menschen als billige Arbeitskräfte zu benutzen – genau, das Würdigen wurde ja vorhin auch schon verwendet&nbsp;–, individuelle Entwicklung unterstützen und diverse Vereinbarkeiten mit der Lebensplanung ermöglichen, das Ehrenamt mit Anreizen stärken und in der Verfassung verankern – was wir bereits seit einigen Jahren wollen&nbsp;–,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Demokratieförderung langfristig auf gesetzliche Beine stellen und in der Gesamtbandbreite die Arbeit für das Gemeinwohl anerkennen. Unser Plädoyer: Zwingen Sie junge Menschen nicht zu ihrem Glück, sondern sichern wir bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen im Freiwilligendienst. Motivieren statt abschrecken! Wir lehnen deswegen den CDU-Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-62220</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Dec 2022 09:34:00 +0100</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Thüringer Haushaltsgesetz 2023 – ThürHhG 2023 –)</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-ueber-die-feststellung-des-landeshaushaltsplans-fuer-das-haushaltsjahr-2023-thueringer-haushaltsgesetz-2023-thuerhhg-2023-2/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6132</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6132</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das ist ja nun der 9.&nbsp;Haushalt unter der rot-rot-grünen Regierung und ich bin immer sehr auf faktische Vergleiche gespannt. Deswegen habe ich mir jetzt noch mal die neun Jahre bis 2014 unter der CDU-Regierung angeguckt und da wurden insgesamt rund 120&nbsp;Millionen&nbsp;Euro für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste bereitgestellt. Unter unserer rot-rot-grünen Regierung seit 2014 waren es jetzt schon fast 340&nbsp;Millionen&nbsp;Euro. Mit dem Faktor 2,8 ist das fast schon eine Verdreifachung. Das heißt, es ist offensichtlich, wie ernst wir die funktionierende öffentliche Sicherheit nehmen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wie viel mehr Steuereinnahmen gab es denn in der Zeit?)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Unruhe DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>und dann auch, wie uns die Feuerwehren und der Katastrophenschutz am Herz liegen. Das liegt vielleicht schon daran, dass wir zweimal Rot in unseren Koalitionsfarben haben.</p>
<p>Zusätzlich zum Entwurf der Landesregierung haben wir noch mehrere Änderungen vorgenommen, nachdem wir auch mit vielen Einsatzkräften ins Gespräch kamen. Das haben wir letztes Mal auch schon erzählt. Wir halten immer noch an dieser Betreuung und Versorgung von mindestens 1&nbsp;Prozent der Bevölkerung fest. Das erzähle ich, glaube ich, so lange, bis wir dieses Ein-Prozent-Ziel erreicht haben. Aber ich hoffe, dass wir das auch in den nächsten Jahren mit den nächsten Haushalten immer weiter vertiefen werden.</p>
<p>Wir stocken zum Beispiel auch den Titel der dezentralen Katastrophenschutzlager von einst 200.000&nbsp;Euro in den Millionenbereich auf – ein sehr hoher Aufwuchs.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich würde gern noch kurz auf diesen Vorschlag, der auch schon von Herrn Walk aufgefasst wurde, von dieser Feuerwehrpauschale von 300&nbsp;Euro pro Feuerwehrkamerad/-kameradin eingehen. Es wurde vorhin auch schon mal über die Stellungnahme vom Landesfeuerwehrverband gesprochen. Ich habe diesen Artikel, in diesem Fall tatsächlich brandaktuellen Artikel von der TLZ vom 13.12. hier auch noch mal zur Hand, in dem sich auch der Vorsitzende Karsten Utterodt dazu äußert und da wirklich fachliche Bedenken hat. Diese fachlichen Bedenken tragen wir einfach auch mit, weil wir da einer Praxismeinung sind. Wir hatten uns auf diese Pauschale oder den CDU-Vorschlag eingelassen, um den Haushalt in Gänze auf den Weg zu bringen, was jetzt natürlich schade ist, da sich die CDU da enthält, wo ich mich frage, okay, da hätten wir das vielleicht auch nicht mittragen müssen. Aber es gibt eben deutliche Bedenken vonseiten der Praxisebene. Das heißt, wir bevorzugen jetzt eher den konkreteren Weg.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit dem Haushalt&nbsp;2023 erlebt also die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule einen weiteren Personalaufwuchs und so haben wir seit dem Regierungsantritt 2014 die Stellenanzahl um 75&nbsp;Prozent erhöht. Die Stellen sind natürlich ausgeschrieben, müssen jetzt besetzt werden, um auch die Lehrgänge abzusichern. Ich bin aber sehr positiv und gemeinsam mit dem Innenministerium sind wir da auf dem Weg einer guten Evaluation.</p>
<p>Letzter Satz, weil ich jetzt die Redezeit auch nicht unbedingt ausschöpfen muss oder möchte:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Heiterkeit DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie hatten eigentlich noch einen Entschließungsantrag zum Thema „Katastrophenschutz“ eingereicht, den Sie jetzt, glaube ich, zurückgezogen haben, in dem Sie auch viel von Stellenmehrungen im Bereich der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule geschrieben haben. Finde ich sehr gut, wäre ich auf jeden Fall dabei, mehr Personal ist immer gut. Allerdings schrieben Sie in diesem Entschließungsantrag von einer Landesfeuerwehrschule in Bad&nbsp;Blankenburg. Ich habe mich dann so gefragt, ob ich im letzten Jahr, in dem ich jetzt Abgeordnete bin, irgendeine geheime Außenstelle verpasst habe, denn eigentlich ist die Landesfeuerwehrschule ja in Bad&nbsp;Köstritz. Aber diese leichte geografische Verfehlung kehren wir erst mal unter den Teppich, aber es spricht vielleicht auch für den Praxisbezug der CDU.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir sagen auf jeden Fall Danke an die ganzen ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräfte und hoffen natürlich auf weitere gute Zusammenarbeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-61739</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2022 11:25:00 +0100</pubDate>
                <title>Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/zukunft-der-feuerwehren-in-thueringen-brand-und-katastrophenschutz-gewaehrleisten-1/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2290</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2290</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen&nbsp;– zumindest diejenigen, die gerade noch keine Abendbrotpause machen, schön, dass Sie noch hier sind&nbsp;–, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die sicherlich am Livestream noch mit dabei sind, die Angehörigen der Thüringer Feuerwehren leisten unverzichtbare Arbeit für die öffentliche Sicherheit in unserem Freistaat. Allein im letzten Jahr ist ihr Arbeitspensum um 33&nbsp;Prozent auf über 600.000&nbsp;Einsatzstunden angewachsen. In dieser Zeit wurden über 3.000&nbsp;Menschen aus akuten Gefahrensituationen und Lebensgefahr gerettet. Dafür sind wir ihnen zu großem Respekt verpflichtet: Vielen Dank für Ihre und eure Arbeit!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ja, da kann man schon mal klatschen, das stimmt. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass hier von einer Hilfeleistung gesprochen wird, die keinesfalls selbstverständlich ist. Von unseren über 34.000&nbsp;Thüringer Kameradinnen und Kameraden, die in 10&nbsp;Berufsfeuerwehren und knapp 1.600&nbsp;freiwilligen Feuerwehren organisiert sind, opfern über 96&nbsp;Prozent ihre Lebenszeit im Ehrenamt für die Gesellschaft als Ganzes. Essenziell für die Menschenrettung und den Brandschutz sind hierbei nicht nur Hingabe und Herzblut, sondern auch eine gehörige Portion Mut. Denn wenn der Alarm kommt, springen sie in ihre Stiefel, ganz gleich, welche Uhrzeit es ist, und kehren manchmal mit teils heftigen Erlebnissen zurück&nbsp;– alles neben der Erwerbsarbeit, neben der Familie und neben ihren eigenen privaten Herausforderungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über die Stärkung der Feuerwehren lässt sich deswegen eigentlich gar nicht streiten. Im Landtag bemühen wir uns deswegen seit Jahren fraktionsübergreifend und unabhängig vom Parteibuch, die Feuerwehren in Thüringen zu stärken. In acht Jahren der CDU-Regierung von 2006 bis 2014 gingen über die Landeshaushalte 109&nbsp;Millionen Euro in die Bereiche Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienste. Seit dem Regierungswechsel sind es in den acht Jahren von 2014 bis zu diesem Jahr inzwischen rund 290&nbsp;Millionen Euro, das ist also etwas mehr als das Zweieinhalbfache. Ich glaube, es wird deutlich, dass Rot-Rot-Grün nicht nur unsere Parteifarben sind, sondern auch der Anstrich der Landeshaushalte die Prämisse trägt, die besonders roten Einsatzfahrzeuge zu stärken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Jahrzehntelang wurde die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz leider vermehrt hinten angestellt, denn es ist auch klar: Wenn man die Extremwetterereignisse wie zum Beispiel Starkregen, Hochwasser oder auch Vegetationsbrände nicht direkt vor Augen hat, sondern sie noch in weiter Ferne sieht, dann liegt die Priorität eher nicht auf der weitsichtigen Vorsorge. Wer den Stellenplan der Landesfeuerwehrschule im Jahr 2014 anschaut und den Entwurf für 2023 gegenüberstellt, wird aber feststellen, dass es über die Jahre sukzessive eine 75-prozentige Steigerung gibt. Der lange Modernisierungsstau aus den 90er-, 2000er- und auch Teilen der 2010er-Jahren wird nun auch Schritt für Schritt in Bad Köstritz behoben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Landtag und gemeinsam mit dem Innenministerium haben wir als Rot-Rot-Grün parallel verschiedenste Initiativen gestartet, darunter auch eine Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, die Neuerung von Förderrichtlinien, erhebliche Strukturveränderungen wie auch die aktuelle Leitstellenstrukturreform oder die Überarbeitung der Feuerwehrentschädigungsverordnung, nachdem diese ungefähr ein Vierteljahrhundert lang unangetastet in Thüringer Verwaltungsakten verstaubte, aber auch viele Anträge, zum Beispiel auch Projekte im Haushalt. So konnten wir gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband, der uns wirklich stets ein wichtiger Partner und exzellenter Ansprechpartner war, die Mitgliederkampagne auf den Weg bringen, die bis heute erfolgreich wirkt und mithelfen konnte, dass seit Regierungsantritt tausende neue Mitglieder für die Jugendfeuerwehren gewonnen werden konnten&nbsp;– darunter 1.000&nbsp;Mädchen, was mich im Zuge der Geschlechterparität natürlich besonders freut.</p>
<p>Der Antrag der CDU ist aus unserer Sicht weniger innovativ und auch wenig ambitioniert; das haben wir auch schon in der ersten Lesung deutlich gemacht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Dr.&nbsp;König, CDU: Ihr hättet gar nichts gemacht, wenn wir es nicht gemacht hätten!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Denn er enthält Vorschläge, die sich auch schon im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün für die Wahlperiode bis 2024 wiederfinden. Er enthält Vorschläge, die mittlerweile längst umgesetzt sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Dr.&nbsp;König, CDU: In zwei Jahren!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Er enthält Vorschläge, die von Rot-Rot Grün im Landtag zur Abstimmung gestellt wurden, aber von der CDU verweigert wurden. Wir können gern nachher noch mal auf den Haushalt 2020 und das Abstimmungsverhalten seitens der CDU schauen. Er kopiert auch mehrfach nur Maßnahmen von Rot-Rot-Grün und multipliziert untersetzte Haushaltsmittel willkürlich mit dem Faktor&nbsp;2. Viele unkonkrete Lösungsvorschläge sind darin enthalten, zum Beispiel zu den Finanzierungsfragen; da bleiben viele Punkte offen. Er lässt auch viele Fragen zur Weiterentwicklung der Thüringer Feuerwehren in den kommenden Jahren offen. Und der Bereich des Katastrophenschutzes&nbsp;– das wurde vorhin auch schon angesprochen&nbsp;– wurde weitgehend vernachlässigt, anders als der Titel das eigentlich ankündigte, und der Titel steht auch schon seit zwei Jahren obendrüber.</p>
<p>Wir haben den Antrag dennoch an den Ausschuss überwiesen und dort auch eine wirklich umfangreiche und inhaltlich gute Anhörung durchgeführt, die auf ein geteiltes Echo stieß. Einige Punkte erhielten Unterstützung, andere deutliche Kritik&nbsp;– so auch durch den Landesfeuerwehrverband, der mehrfach kritisierte, dass die CDU Prioritäten falsch setzt, Gelder an den falschen Stellen erhöhen und damit verschwenden würde und dass eine generelle Pkw-Führerschein-Förderung einfach unverhältnismäßig sei. Auch wurde darauf hingewiesen, dass vieles schon im Fluss ist und der CDU-Antrag mittlerweile überholt ist, zum Beispiel die längst eingesetzte Feuerwehr-App FRIEDA, die auch in Thüringen sehr gut ankam.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Größte Kritik gab es an dem Vorschlag der CDU, quasi Minderjährige ungebremst in brennende Häuser zu entsenden. Hier gab es eindrückliche Warnungen des Landesfeuerwehrverbandes und auch der Feuerwehrunfallkasse.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das haben wir nicht vorgeschlagen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Unredlich ist das!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Uns allen ist nämlich auch bewusst, dass gerade der Aufstieg aus der Jugendfeuerwehr in den erwachsenen Wehrtrupp mit einer sehr hohen Motivation verbunden ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Unruhe CDU)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Trotzdem müssen zum Schutz des Nachwuchses hier auch die Regelungen des Jugend- und Arbeitsschutzes gewahrt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Dr.&nbsp;König, CDU: Sie haben früher noch nie eine Feuerwehr von innen gesehen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir haben daher den ganzen Antrag umfangreich überarbeitet, sodass nun die Möglichkeit geprüft ist, 16-Jährige stärker einzubinden, sofern dabei zwingend beachtet wird, dass der Schutz vor psychischen und physischen Gefährdungen im Vordergrund steht, auch die individuelle geistige Reife beachtet wird und tatsächlich verfügbare personelle Ressourcen im Einsatz zur Beaufsichtigung berücksichtigt werden. Das wird in der Praxis sicherlich vielfach gar nicht möglich sein, weil gerade auch die freiwilligen Kameradinnen und Kameraden vor Ort oft andere Aufgaben haben. Damit wird dann aber letztendlich den verschiedenen Interessen Rechnung getragen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antrag der CDU deckt viele Herausforderungen der Thüringer Feuerwehren gar nicht ab, etwa die Frage der zukunftsfähigen Alarmierung und digitalen Alarmierung, wie es der Landesfeuerwehrverband zum Beispiel auch in seinen Jahresberichten stetig forderte. Wir haben die digitale Alarmierung nunmehr dort verankert</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Steht aber drin!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>– ja, mittlerweile steht sie drin, weil wir sie nunmehr darin verankert haben – und geben der Landesregierung die Rückendeckung, nun unter organisatorischer und finanzplanerischer Federführung für den Freistaat aktiv zu werden und die Landkreise und kreisfreien Städte um ein Mandat durch das Land zu ersuchen, damit uns die Modernisierung mit einheitlichen Standards gelingt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In den letzten Monaten haben unsere Fraktion und ich viele Feuerwehren besucht – freiwillige, Werksfeuerwehren, Berufsfeuerwehren, Ämter für Brandschutz und Katastrophenschutz – und konnten dadurch viele Anregungen mitnehmen, darunter auch den Ansatz von Ausbildung in der Fläche, also weg von Bad Köstritz, um auch dort zu entlasten. Die Schule bauen wir weiterhin hochmodern aus, wir haben da auch ein direktes Finanzierungskonzept mit dem Ministerium. Dennoch ist es auch möglich, an den Standorten der Berufsfeuerwehren oder in den feuerwehrtechnischen Zentren in den vier Planungsregionen eine dezentrale praxisorientierte Grundlagenausbildung zu fördern. Diesen Vorschlag der Berufsfeuerwehr Eisenach haben wir daher in den Antrag der CDU integrieren können, nachdem wir uns vor Ort über deren Konzepte zu Containerlösungen überzeugen konnten. Wir haben auch die einseitige Ausrichtung auf die Feuerwehr korrigiert, beispielsweise auch die bessere Stellplatzförderung für Katastrophenschutz integriert und uns für eine Verknüpfung der Ausbildung und gegenseitige partielle Anerkennung von Ausbildungen zwischen der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule und der staatlich anerkannten Katastrophenschutzschule der Thüringer Hilfsorganisationen eingesetzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir halten noch einmal fest, dass die von Rot-Rot-Grün in den Haushalten verankerten Projekte wie die Kampagne „Respekt den Rettern“ und die Sensibilisierungskampagne „Bevölkerungswarnung und Katastrophenschutz“, die wir mit jeweils 100.000&nbsp;Euro bedacht haben, zügig umgesetzt werden sollen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unterm Strich kann ich nun guten Gewissens sagen, dass es uns gelungen ist, Problematisches aus dem Antrag der CDU zu entfernen und konkrete Lösungsansätze dort zu unterbreiten, wo sie fehlten. Der Antrag ist aber insgesamt nur ein Mosaikstein aus dem gesamten Themenkomplex, dem wir uns widmen müssen&nbsp;– eigentlich auch schon seit Jahrzehnten hätten widmen müssen. Aus unserer Sicht müssen wir aber gerade anlässlich der Erfahrungen aus dem Ahrtal und dem Krieg in der Ukraine unsere Vorhaltungen im Bereich der Thüringer Katastrophenschutzlager und der Katastrophenschutzzüge noch mehr verbessern und die Thüringer Feuerwehren weiter modernisieren. Daher Zustimmung zum nun überarbeiteten Antrag. Ich hoffe, dass wir im Feuerwehrbereich auch für den Haushalt 2023 wieder an einem Strang ziehen können&nbsp;– für unsere Kameradinnen und Kameraden. Danke.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-61725</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2022 09:52:00 +0100</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes 2/2</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-rettungsdienstgesetzes-2-2/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5376</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5376</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratieliebenden Fraktionen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, parlamentarische Debatten sind meistens trocken, sachorientiert und präzise. Aber worüber unterhalten wir uns heute eigentlich genau? Ich habe mich im Zuge der Diskussion um die Anpassung auf Bundes- und Landesebene im Rettungsdienstgesetz mit vielen Menschen aus der Praxis unterhalten, denn vor Ort weiß man – meiner Erfahrung nach – am besten, wo der Schuh drückt. Dabei wird deutlich, dass der praktische Alltag in der Notfallrettung von spontanen, unerwarteten Einsätzen, emotionalen Ereignissen und menschlichen Schicksalen geprägt ist. Unsere Pflicht als demokratisch gewählte Abgeordnete muss es daher sein, diesen Menschen, welche mit vollem Körpereinsatz, medizinischem Fachwissen und oft auch mit dem Riskieren der eigenen körperlichen Unversehrtheit, um die Gesundheit und das Leben anderer zu schützen, die bestmöglichen gesetzlichen Voraussetzungen und valide Regelungen als Rückendeckung und Wertschätzung zu schaffen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir als rot-rot-grüne Fraktion im Landtag und auch die Landesregierung betrachten es nicht als Selbstverständlichkeit, dass die Notfallversorgung im Freistaat funktioniert, sondern wir haben bereits in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um eine zeitnahe Notfallversorgung zu realisieren, um die örtlichen Strukturen zu unterstützen und die Helferinnen und Helfer proaktiv in ihren alltäglichen Herausforderungen bestmöglich zu begleiten. Dabei sprechen wir aber nicht nur über den Rettungsdienst, sondern ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich den dahinterliegenden Notrufstrukturen, den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz für die wichtige Arbeit im Haupt- und natürlich auch im Ehrenamt danken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um diesen unverzichtbaren Strukturen den Rücken zu stärken, haben wir allein in den letzten drei Jahren eine gewaltige Summe von 160&nbsp;Millionen Euro in den Landeshaushalt eingestellt und im aktuellen Haushaltsentwurf für 2023 sind bereits über 52&nbsp;Millionen Euro verankert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich habe vorhin bereits die für uns unabdingbare Beteiligung der Praxismeinung erwähnt. Aus diesem Grund haben wir im Innen- und Kommunalausschuss auch für den von den Koalitionsfraktionen eingereichten Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung beschlossen und durchgeführt. Die Mehrheit der Anzuhörenden begrüßte dabei die vorgeschlagene Fristverlängerung zur Nachqualifizierung von Rettungsassistentinnen und &nbsp;assistenten zu Notfallsanitäterinnen und &nbsp;sanitätern. Eigentlich kann man hier auch schon von einer überwältigenden fachlichen Zustimmung der Anzuhörenden sprechen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Durch den Einsatz von Notfallsanitäterinnen und &nbsp;sanitätern als Transportführerinnen und Transportführer konnten strukturelle Veränderungen im Rettungsdienst begonnen werden, denn durch eine höherwertige Ausbildung – und damit auch die Erlangung von erweiterten fachlichen Kompetenzen – ist es den eingesetzten Fachkräften im Berufsfeld der Notfallsanitäterinnen und &nbsp;sanitäter möglich, eigenverantwortlich auch invasive Eingriffe mit ärztlicher Absprache durchzuführen und so das arztfreie Intervall bis zum Eintreffen der Notärztinnen und &nbsp;ärzte im Notfalleinsatz selbst abzufedern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Was erreichen wir dadurch also genau? Wir erreichen einen hohen Qualitätssprung in der präklinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten und damit eine moderne und verlässliche Notfallrettung zum Schutz des Lebens und der Gesundheit unserer Gesellschaft. Die Frage der Verlängerung der Übergangszeit des Rettungsdienstes beschäftigt uns im Landtag seit über 280&nbsp;Tagen. Im Januar hatte nämlich der Innenstaatssekretär Udo Götze den Innen- und Kommunalausschuss über einen derartigen Ansatz im Landesbeirat „Rettungswesen“ informiert. Daraufhin haben wir als Koalitionsfraktionen eine Gesetzesänderung im April 2022 eingereicht. Verwundert nahmen wir dann zur Kenntnis, dass in den Tagen und Wochen danach auch von einzelnen CDU-Abgeordneten in der OTZ eine solche Änderung gefordert wurde, obwohl wir diese bereits als parlamentarische Initiative vorliegen hatten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hier empfiehlt es sich also, auch öfter vielleicht die Postfächer des Landtags zu kontrollieren und auch untereinander eine bessere Kommunikation zu führen, liebe Kolleginnen und Kollegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Rettungsassistentinnen und &nbsp;assistenten bedanken, die in den letzten Jahren die Nachqualifikation zum Berufsbild „Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter“ absolviert haben. Mit der jetzigen Regelung schaffen wir nämlich beides: Wir geben jenen, die diesen Schritt noch nicht vollzogen haben, noch eine weitere Perspektive und wir stärken gleichzeitig auch die Behandlungsqualität, indem wir definieren, in welchen Bereichen welches Berufsbild genau eingesetzt werden kann. Seien Sie also gewiss: Wir kümmern uns.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Problematisch stellten sich aus meiner Sicht die Bestrebungen der CDU dar, bis einen Tag vor dem Innenausschuss letzte Woche etwaige Änderungen herauszuzögern und eine Zustimmung zu dieser Fristverlängerung davon abhängig zu machen, dass völlig sachfremde Themen in diesen Gesetzentwurf aufgenommen oder fachlich problematische Passagen hinzugefügt werden. Ich bin deswegen froh darüber, dass wir die Problematik „Telemedizin“ nun nicht hier kurzfristig integriert haben, wie von der CDU gewollt, sondern der Landesbeirat „Rettungswesen“ in Ruhe in seiner nächsten Sitzung am 30.11. auf Ebene der Praxis tatsächlich entscheiden kann. Und ich bin auch froh darüber, dass die CDU heute eine Änderung zur Beschlussempfehlung eingebracht hat, mit der sie jenen Fehler korrigiert, den sie uns kurzfristig vergangene Woche in die Gesetzesänderung geschoben hat, nämlich, dass Rettungssanitäterinnen und &nbsp;sanitäter künftig die Notfalleinsatzfahrzeuge fahren dürfen. Das wäre nämlich der falsche Weg. Wir haben über 30&nbsp;Anzuhörende beteiligt, die Rückmeldungen waren je nach Fachdisziplin unterschiedlich. Im Ergebnis haben wir aber nun – auch gemeinsam mit der Union – einen guten Kompromiss gefunden, wie ich finde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In Kurzfassung: Ab 2024 erfolgt die Patientenbetreuung in der Luft neben den Notärztinnen und &nbsp;ärzten nur noch durch Personen mit dem Berufsbild „Notfallsanitäter“ bzw. „Notfallsanitäterin“, genauso wie bei den Fahrenden für Notarzteinsatzfahrzeuge und mit mindestens einer Person zur Patientenbetreuung auf diesen Fahrzeugen. Außerdem: In den Leitstellen muss ab 2024 mindestens einer von zwei Disponentinnen oder Disponenten Notfallsanitäter/-in sein. Übergangsweise können dann bis Ende 2023 anstelle der Notfallsanitäterinnen und &nbsp;sanitäter Rettungssanitäter/-innen eingesetzt werden und im Rettungstransportwagen kommen davon unbenommen Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und Rettungsassistentinnen und -assistenten als Fahrerinnen und Fahrer zum Einsatz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zum Antrag der Rettungsdienstabdeckung: Auch hier haben wir als Linke für eine umfangreiche Anhörung des CDU-Antrags Rettungsdienstabdeckung stark gemacht. Dabei wurde deutlich, dass Teile des CDU-Antrags seitens der Praktiker/-innen selbst als fachlich ungeeignet eingeschätzt wurden, insbesondere das darin geforderte externe Gutachten bzw. Gesamtgutachten, das auch die Leitstellenstruktur noch mal komplett neu ordnen bzw. prüfen soll.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir haben seit dem Jahr 2018 ein fertiges Gutachtenergebnis für eine umfangreiche Leitstellenstrukturreform in Thüringen bereits vorliegen, die derzeit in ihrer Umsetzung im Gange ist, um durch neuere, schlagfertige Kooperationsmodelle mit modernster Technik und Absicherung gegen Ausfälle zeitgemäße Leitstellen zu schaffen. Darauf hatte ich auch in der ersten Lesung schon hingewiesen. Die meisten Landkreise machen auch konstruktiv mit, aber statt einem weiteren Gutachten wäre es hier vielleicht eher sinnvoll, wenn die CDU im Eichsfeld und im Weimarer Land das Gespräch mit ihrem Landrat und ihrer Landrätin suchen, damit auch wirklich alle flächendeckend in Thüringen mitziehen, der erste Schritt also vor dem zweiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Thüringer Feuerwehr-Verband war übrigens auch erbost über diesen Vorschlag – also wenn wir schon von Praxismeinung reden, dann bitte auch mit einbeziehen – und schrieb dem Innenausschuss – ich zitiere&nbsp;–: Einer erneuten Diskussion über die geplante Leitstellenstruktur verweigern wir uns bewusst und erwarten die praktische Umsetzung der aktuellen Strategie gern auch unter Einbeziehung der bisher nicht integrierten Gebietskörperschaften.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Luftrettung war das Thema!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der CDU-Vorschlag war – ich zitiere wieder aus der Stellungnahme des Thüringer Feuerwehr-Verbandes – „wenig hilfreich“. Die AOK bezeichnete die entsprechende Forderung im CDU-Antrag als – ich zitiere wieder – „nicht zielführend“, da es in Thüringen auch – Zitat – „Verantwortlichkeiten für Zuständigkeit und Qualität im Rettungsdienst“ gäbe. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Thüringen konnte den Zweck nicht nachvollziehen und kritisierte auch, dass die CDU die kommunale Selbstverwaltungshoheit verkenne. Wir haben diesen Punkt im CDU-Antrag daher gestrichen aufgrund der Praxismeinungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Soll ich mal die anderen Stellungnahmen vorlesen?)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da ich jetzt die Praxismeinungen zitiert habe, können wir uns da gerne im Ausschuss noch mal drüber beraten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ebenso haben wir also verschiedene utopische Forderungen der CDU gestrichen, so etwa die Forderung, dass es keine einzige Überschreitung der Hilfsfrist vor Ort geben dürfe, was bedeuten würde, dass wir den Schnee, Winter, Eis und Glätte und Baustellen hätten verbieten müssen. Auch darauf habe ich bereits mehrmals verwiesen.</p>
<p>Außerdem haben wir entfernt, dass die präklinische Notfallversorgung die identische Behandlungsqualität wie im Krankenhaus haben soll, was faktisch für die Einsatzkräfte vor Ort in der Anfahrt zum Krankenhaus vielfach nicht möglich ist, da hier lebensrettende Sofortmaßnahmen und die Herstellung von Transportfähigkeit das A und O sind, die Qualität soll natürlich weiterhin stetig gesteigert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch hat die Koalition missverständliche Regelungen zum Einsatz von Schwerlasttransporten, wie sie im Ursprungsantrag formuliert waren, behoben. Es sollen nämlich in den Rettungswegen schließlich keine tonnenschweren Windkraftwerke oder ähnliches, sondern schwergewichtige adipöse Patientinnen und Patienten im dreistelligen Kilobereich bewegt werden. Deswegen muss richtigerweise auch der Schwerlastrettungswagen SRTW adressiert werden. Ich lege Ihnen daher allen nahe: Hören Sie auf die fachliche Bewertung der zuständigen Praxispartnerinnen und Praxispartner anstatt parteipolitische Binsen in Verbindung mit Selbstverständlichkeiten zu vertreten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Dr.&nbsp;König, CDU: Das sagt die Richtige!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weitere Anpassungen ergeben sich also aus den beiden Beschlussempfehlungen, die nun im Ergebnis einen sachgerechten Kompromiss darstellen. Unter deren Berücksichtigung empfehle ich daher die Zustimmung zum Gesetz und auch zum Antrag.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-61724</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2022 09:49:00 +0100</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes 1/2</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-rettungsdienstgesetzes-1-2/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5376</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5376</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream. Ich darf für den gesamten Innenausschuss sprechen, wenn ich sage, dass wir hocherfreut sind, heute den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen nach tiefgründiger Debatte im Ausschuss nun in der zweiten Beratung in das Plenum einzubringen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hauptgrund für die Gesetzesänderung war die Fristanpassung der Beschäftigung der Rettungsassistentinnen und &nbsp;assistenten im Einsatzbereich, welche in Thüringen nach aktuellem Stand bis einschließlich 31.12.2022 befristet auf den in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeugen und in den zentralen Leitstellen eingesetzt werden dürfen, da der Landtag im Frühjahr 2014 in §&nbsp;34 Abs.&nbsp;3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes eine solche Frist im Zuge der bundesweiten Einführung des neuen Berufsbildes der Notfallsanitäterinnen und &nbsp;sanitäter beschlossen hat.</p>
<p>Nach der letzten Gesetzesnovelle in Thüringen wurde vom Bundesgesetzgeber eine Fristverlängerung auf den 31.12.2023 vorgenommen, um noch weiteren Rettungsassistentinnen und &nbsp;assistenten die Möglichkeit zu geben, sich als Notfallsanitärinnen und Notfallsanitäter nachqualifizieren zu lassen und auch als Land Thüringen möchten wir natürlich als die Einbringenden diese Fristverlängerung vornehmen, weshalb der vorliegende Gesetzentwurf sowohl die Übergangsbestimmungen vollzieht als auch diese auf die Transportführerinnen und &nbsp;führer der Rettungstransportwagen beschränkt, um den bisherigen Rettungsassistentinnen und &nbsp;assistenten in den anderen Tätigkeitsbereichen, in denen eine Notfallsanitäterinnen und &nbsp;sanitäterqualifikation nicht zwingend erforderlich ist, insbesondere für Tätigkeiten in den zentralen Leitstellen eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der von den Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 27.&nbsp;April 2022 eingereichte Gesetzentwurf wurde am 5.&nbsp;Mai 2022 in der ersten Beratung im Plenum behandelt. Die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wurde abgelehnt und der Antrag demnach nur an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, weshalb wir federführend an der Beratung beteiligt waren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dort wurde am 02.06.2022 die schriftliche Anhörung beschlossen und erfolgreich durchgeführt. Die Mehrheit der Anzuhörenden begrüßte die vorgeschlagene Fristverlängerung und nach einer inhaltlich tiefgreifenden Auswertung der Anhörung und dem fachlichen Einbezug der Praxismeinungen wurde im Innenausschuss Änderungsanträge hinsichtlich der Weiterbeschäftigungsmöglichen für Rettungsassistentinnen und &nbsp;assistenten am Gesetzentwurf vorgenommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der erste Änderungsantrag in der Vorlage&nbsp;7/4208 der Koalitionsfraktionen wurde in der Sitzung des 3.&nbsp;November 2022 zurückgezogen und der Änderungsantrag der Vorlage&nbsp;7/4419 der CDU schließlich mit weiteren in der Sitzung verabredeten Anpassungen bestätigt. In der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 03.11.2022, also letzte Woche, wurde die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses gefasst, die nun ebenso beinhaltet, dass einer von mindestens von zwei Leitstellendisponentinnen und Leitstellendisponenten die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter“ haben muss und das bei der bodengebundenen Notfallrettung der als Fahrende mindestens eine Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter oder Rettungsassistentinnen oder Rettungsassistenten und zur Patientenbetreuung mindestens eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter einzusetzen sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Außerdem beinhaltet nun das für die Patientenrettung in der Luft ausschließlich Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen neben den Notärztinnen und Notärzten infrage kommen und dass übergangsweise bis zum 31.12.2023 an Stelle des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin in den Leitstellen und bei der bodengebundenen Notfallrettung auch Rettungsassistentinnen und &nbsp;assistenten zum Einsatz kommen können.</p>
<p>Ebenso wird die Landesregierung nunmehr aufgefordert, den für das Rettungswesen zuständigen Ausschuss bis Herbst 2023 über den in der Luftrettung und in den Leitstellen bis dahin erreichten Qualifizierungs- und Personalstand zu informieren. Nach den vorgenommenen Änderungen wurden letzte Woche Donnerstag erneut die kommunalen Spitzenverbände kurzfristig zu der nun vorliegenden Beschlussempfehlung um eine Stellungnahme bis zum 9.&nbsp;November gebeten. Der Gemeinde- und Städtebund sah sich leider in dieser Frist außer Stande, eine Bewertung abzugeben. Aber der Thüringische Landkreistag und die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Thüringen haben sich kurzfristig zur Sache äußern können. Dafür herzlichen Dank schon mal von unserer Seite. Beide sprachen sich ausschließlich für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auf den Notarzteinsatzfahrzeugen aus, auch ohne Übergangsregelung. Andere Anzuhörende wie etwa die Landesverbände der Krankenkassen in Thüringen hatten in der Anhörung jedoch für einen solchen Übergang noch geworben. Um rechtzeitig vor Ablauf der Frist am Jahresende eine Anpassung gesetzlich wirksam werden zu lassen, hat sich der Innen- und Kommunalausschuss darauf verständigt, den Antrag im laufenden Novemberplenum in der zweiten Beratung einzubringen und den Vorgang abzuschließen. Der Ausschuss bittet für den vorliegenden Gesetzentwurf um Zustimmung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-61155</guid>
                <pubDate>Thu, 22 Sep 2022 09:31:00 +0200</pubDate>
                <title>Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/erstes-gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-verfassungsschutzgesetzes-1/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5569</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5569</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, der nun in der Drucksache&nbsp;7/5569 vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes betrifft ein eigentlich innenpolitisches Thema mit der Weiterfassung des Schwerpunkts auf spezielle parlamentsrechtliche Gesichtspunkte innerhalb des Gesetzes. Der Gesetzentwurf beinhaltet Regelungen der Zusammensetzung bzw. der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sie ist das mit Abgeordneten des Thüringer Landtags besetzte Gremium mit der Aufgabe, die parlamentarische Kontrolle gegenüber dem für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium und gegenüber dem Amt für Verfassungsschutz bzw. dem Verfassungsschutz als staatliche geheimdienstliche Organisationsstruktur des Landes auszuüben. Auch und gerade die Strukturen und Arbeit von Geheimdiensten benötigen eine wirksame parlamentarische und damit demokratische Kontrolle. Das zeigen nicht zuletzt Vorgänge um den NSU in Thüringen und anderswo und die Ergebnisse diverser Untersuchungsausschüsse zu diesem NSU-Komplex, auch die des Thüringer Landtags.</p>
<p>Inwieweit geheimdienstliche Arbeit demokratische Kontrolle und Transparenz in einem lösbaren oder auch nicht lösbaren Spannungs- und Widerspruchsverhältnis stehen und wie damit adäquat umgegangen werden sollte, ist hier an dieser Stelle nicht zu verhandeln und ist anderen Diskussionszusammenhängen vorbehalten. Darauf ist auch bereits mein Kollege Herr Bilay in seinem Redebeitrag eingegangen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Einbringung dieses Gesetzentwurfs hat eine – ich nenne es jetzt mal – Vorgeschichte und ist einer rechtlichen und tatsächlichen praktischen Notwendigkeit geschuldet. Ausgangspunkt dafür ist, dass als gesetzlich vorgesehene Übergangsregelung derzeit immer noch die Parlamentarische Kontrollkommission der 6.&nbsp;Wahlperiode im Amt ist, um die verfassungsrechtlich gebotene parlamentarische Kontrolle geheimdienstlicher Arbeit in Thüringen zu gewährleisten. Mit Blick auf das Rechtsprinzip der möglichst wirksamen demokratischen Legitimation der Übertragung von staatlichen Funktionen und Aufgaben ist es nun geboten, dass ein vom jetzigen 7.&nbsp;Thüringer Landtag gewähltes Gremium seine Arbeit aufnehmen kann. Doch in den dafür durchgeführten Wahlvorgängen haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten nach den jeweils sachlich begründeten Gewissensentscheidungen der Abgeordneten nicht die notwendige Anzahl der Stimmen erzielt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im heutigen Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission hat es bereits Herr Walk auch angesprochen, ich möchte es aber auch an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen: Eine Tätigkeitsaufnahme des schon zumindest teilweise durch Einzelwahlen neu besetzten Gremiums ist nach einer von der AfD-Fraktion erwirkten Eilentscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 14.&nbsp;Oktober 2020 nicht möglich. Das Gericht stellte fest, dass die Parlamentarische Kontrollkommission sich erst dann in einer ersten Sitzung konstituieren darf, wenn alle ihre Mitglieder durch Wahl bestimmt und legitimiert sind und eine Ablehnung von Kandidaten – Zitat – „nicht aus sachwidrigen Gründen erfolgt ist“, so das Gericht im Tenor des Beschlusses.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im weiteren Fortgang der Arbeit an dieser – ich nenne es an dieser Stelle mal – Baustelle fanden im Landtag, wie vom Gericht angeregt, weitere Gespräche zwischen den Fraktionen statt. Dabei kam auch – wie bereits auch von Herrn Walk erwähnt – ein Meditationsverfahren zur Anwendung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im vorliegenden Gesetzentwurf ist demnach die logistische und inhaltliche Schlussfolgerung der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vollzogen worden aus den gerade geschilderten Vorgängen. Ziel ist also, die möglichst zügige und auch vollständige Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission mit neu gewählten und gleichzeitig vom Landtag der 7.&nbsp;Wahlperiode legitimierten Mitgliedern zu ermöglichen. Dazu werden die Regeln der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission in §&nbsp;25 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes so verändert, dass auch zukünftig fünf Mitglieder des Gremiums nicht mehr ausgehend von der Anknüpfung an einzelne Fraktionen kandidieren und gewählt werden. Zukünftig erfolgen deswegen Kandidatur und Wahl der Person und damit auch die Zuteilung der Sitze im Gremium vielmehr bezogen auf ihre Zuordnung zu und das Stärkeverhältnis zwischen den regierungstragenden Fraktionen als Gesamtheit auf der einen Seite und der parlamentarischen Opposition des Landtags als Gesamtheit auf der anderen Seite. Die Anknüpfung an den Oppositionsstatus und das Recht der Opposition auf entsprechende parlamentarische Repräsentanz finden sich in Artikel&nbsp;59 der Verfassung als Grundprinzip. Das bedeutet: Durch die zukünftige Anknüpfung an die beiden funktionalen Teile des Parlaments hat keine der Fraktionen oder parlamentarischen Gruppen mehr ein automatisches Anrecht auf einen Sitz in diesem Gremium. Um den unter dem Gesichtspunkt der wirksamen parlamentarischen Kontrolle problematischen Durchmarsch von Mehrheiten bei der Besetzungsentscheidung zu verhindern, ist für die Wahl nach Artikel&nbsp;25 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ein Stimmquorum von zwei Dritteln vorgesehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unsere einreichenden Fraktionen hoffen auf eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs und werben für eine Verabschiedung, damit die Parlamentarische Kontrollkommission in neuer Besetzung so bald wie möglich ihre Kontrollarbeit im Sinne auch der bisherigen Rechtslage, insbesondere der §§&nbsp;24 und 29, auch tatsächlich aufnehmen kann. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-59012</guid>
                <pubDate>Thu, 05 May 2022 11:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes</title>
                <link>https://www.donatavogtschmidt.de/landtag/plenarreden/detail/news/gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-rettungsdienstgesetzes/</link>
                <author>Donata Vogtschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5376</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5376</strong></p>
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<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratieliebenden Parteien, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und ja auch jetzt vor Ort! Zum 1.&nbsp;Januar 2014 wurde bundesweit das neue Berufsbild des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin eingeführt, um die notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatientinnen/-patienten in Deutschland vor allem qualitativ zu verbessern. Anders als Rettungsassistentinnen/-assistenten, die zwei Jahre lang ausgebildet werden, können die Notfallsanitäterinnen/-sanitäter, die über drei Jahre lang ausgebildet werden, ganz andere Kompetenzen ausüben. Konkret bedeutet das beispielsweise die Möglichkeit, etwa im arztfreien Intervall eigenverantwortlich die Heilkunde auszuüben oder auf Delegationsbasis eigenständig ärztliche Behandlungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Kompetenzen erlangen Rettungsassistentinnen/-assistenten erst dann, wenn sie sich zu Notfallsanitäterinnen/-sanitätern nachqualifizieren lassen, also durch eine Ergänzungsprüfung oder eine staatliche Vollprüfung.</p>
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<p>Wie sieht das im Grunde eigentlich aus? Vor der Zulassung zu einer staatlichen Ergänzungsprüfung wird eine weitere Ausbildung von 480&nbsp;Stunden bzw. 960&nbsp;Stunden gefordert. In Thüringen ist der Einsatz von Rettungsassistentinnen/-assistenten auf den in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeugen und in den zentralen Leitstellen bis einschließlich 31.12.2022 befristet, da der Landtag im Frühjahr&nbsp;2014 in Artikel&nbsp;34 Abs.&nbsp;3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes eine solche Frist beschlossen hatte. Diese Frist wurde auch 2018 fortgeschrieben, allerdings von Rot-Rot-Grün um eine Evaluierungspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag ergänzt. Der Bundesgesetzgeber hatte zeitlich nach der letzten Gesetzesnovelle in Thüringen eine Fristverlängerung auf den 31.12.2023 vorgenommen, in der sich Rettungsassistentinnen/-assistenten als Notfallsanitäterinnen/-sanitäter nachqualifizieren lassen können. Gegenüber dem Landtag hat die Landesregierung wiederholt über den aktuellen Umsetzungsstand der Nachqualifizierungen und der Neuausbildungen von Notfallsanitäter/-innen berichtet. Zum Jahreswechsel am 31.12.2020 hatte das Landesverwaltungsamt etwa 919&nbsp;Menschen die Berufszulassung „Notfallsanitäter/-in“ erteilt gehabt. Im Januar 2022 signalisierte das Innenministerium im zuständigen Fachausschuss, dass die Erfolgsquote landesweit gut ausfalle, es aber punktuell, etwa im Raum Südostthüringen trotz der nunmehr über sechs Jahre andauernden Möglichkeit zur Neuausbildung bzw. Nachqualifizierung noch weiteren Nachholbedarf gäbe. Aus diesem Grund schlagen Ihnen die Fraktionen Die&nbsp;Linke, SPD und Bündnis&nbsp;90/Die&nbsp;Grünen vor, den Rettungsdienst in Thüringen mit der vorliegenden Gesetzesänderung zu entlasten, um gleichzeitig den Strukturen, aber auch den Mitarbeitenden mehr Planungssicherheit zu geben und für die Menschen in Thüringen optimale Versorgungssicherheit zu gewährleisten und herzustellen.</p>
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<p>Die Gesetzesänderung beinhaltet deshalb erstens eine Harmonisierung des Artikels&nbsp;34 Abs.&nbsp;3 Satz&nbsp;1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes mit der bundesrechtlichen Nachqualifizierungsfrist und Artikel&nbsp;32 Abs.&nbsp;2 des Notfallsanitätergesetzes. Das bedeutet ganz konkret eine Verlängerung des landesgesetzlichen Einsatzstichtags um ein Jahr bis zum 31.12.2023. Damit wären, Stand heute, mehr als eineinhalb Jahre Zeit für weitere Nachqualifizierungen. Und zweitens auch eine konkrete Beschränkung dieser Frist auf den Bereich der Transportführer/-innen der in der Notfallrettung eingesetzten Rettungswagen. Gerade in diesem Spezialbereich ist eine höhere Qualifizierung und umfangreiche Ausbildung unerlässlich, da hier viel tiefgehende Befugnisse und Kompetenzen angewendet werden. Das heißt im Ergebnis, dass Rettungsassistentinnen/-assistenten, die trotz bestehender Nachqualifizierungsmöglichkeiten nicht über den Berufsabschluss Notfallsanitäter/-in verfügen, auch im Einsatzdienst weiter die Chance erhalten, zum Beispiel als Fahrerin oder Fahrer der Rettungswagen, als Fahrerin oder Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge, als Transportführerin oder Transportführer der Krankentransportwagen und auf den Rettungstransporthubschraubern tätig sein zu können. Sie würden damit künftig von dieser Frist ausgenommen werden. Das gilt auch ebenso für die Tätigkeit der Disponentinnen/Disponenten im Bereich der zentralen Leitstellen. Damit würde etwaiger Druck von den Rettungsdienststrukturen genommen, über den auch die „Ostthüringer Zeitung“ am Montag im Bereich Saalfeld berichtete, die eine wichtige Arbeit für die Sicherheit der Menschen in Thüringen gewährleisten.</p>
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<p>Deswegen jetzt auch vielleicht ein Blick von mir in Richtung der Oppositionsparteien: Vielleicht beim nächsten Mal vor Äußerungen in der Presse mal auf die Tagesordnung gucken und auf die vorliegenden Gesetzesänderungen der Koalitionsfraktionen, wo wir schon Lösungen bzw. auf die von Ihnen gestellten Fragen bereits geantwortet haben. So können wir sicherlich gemeinsam zu einem guten sachlichen Punkt kommen.</p>
<p>Namens der Fraktionen Die Linke, SPD und Grüne werbe ich daher um Zustimmung bzw. um Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss.</p>
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<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Donata Vogtschmidt</category>
                
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