Pressemitteilung: BSI definiert mit Google, Amazon und Oracle die souveräne Cloud
Am 27. April veröffentlichte das BSI einen neuen Kriterienkatalog (C3A), der in seiner Anwendung digitale Souveränität bei Clouds ermöglichen soll. Eine parlamentarische Anfrage ergab, dass zur Erarbeitung dieser Kriterien neben SAP, Schwarz-Gruppe und IONOS auch die US-amerikanischen Konzerne Google, Amazon und Oracle einbezogen wurden – Zivilgesellschaft und Wissenschaft jedoch nicht. Dazu erklärt Donata Vogtschmidt, Obfrau im Digitalausschuss für die Linksfraktion und Sprecherin für Digitalpolitik und Cybersecurity:
„Dass sich das BSI zur Erarbeitung von Standards für digitale Souveränität ausgerechnet mit US-Konzernen trifft, die gerade ein Grund dafür sind, dass wir die Diskussion zu mehr digitaler Souveränität führen müssen, lässt mich stark irritiert zurück. Gleichzeitig fand kein Austausch mit Vertreter*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft statt. Dass Anforderungen an Souveränität auch anders erarbeitet werden können, belegt das Diskussionspapier des Zentrums für digitale Souveränität (ZenDiS) vom März dieses Jahres, zu dem ein offener Konsultationsprozess auf OpenCode lief. Nun aber preschte das BSI mit Big Tech im Gepäck voran und könnte mit C3A die weitere Debatte auf diese Weise beeinflussen. Zum Beispiel bei der Auslegung von digitaler Souveränität durch die Bundesregierung allgemein oder auch konkret hinsichtlich des Entwurfs eines europäischen Cloud and AI Development Acts, der in wenigen Wochen erwartet wird.
Die Handschrift von US-Konzernen im C3A Katalog des BSI ist unverkennbar: Es fehlen wirksame Vorkehrungen gegen mögliche Herausgabepflichten von Daten an die USA, zum Beispiel eine klare Begrenzung der nichteuropäischen Stimmrechte im Unternehmen auf maximal 24 Prozent. Stattdessen stößt man ausgerechnet in wichtigen Passagen der Jurisdiktion auf Ausnahmeklauseln. Anforderungen sollen vielfach nicht gelten, wenn dem Interessen der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen, wobei noch nicht einmal ausgeschlossen ist, dass damit die Interessen Donald Trumps gemeint sein könnten - CLOUD-Act lässt grüßen. Die Türen für Google, Amazon, Oracle & Co bleiben im europäischen Cloud-Markt weit geöffnet.
Jetzt muss eiligst umgesteuert werden! Ich erwarte, dass bei der angekündigten Erarbeitung des Leitfadens zur Umsetzung des C3A-Katalogs umgehend Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Unternehmen der Open-Source-Community einbezogen werden, und weitere Treffen mit Konzernen wie Google, Oracle und Amazon bei diesem sensiblen Thema strikt unterbleiben.“
Antwort der Bundesregierung vom 11. Mai 2026 im Original (geschwärzt)
Artikel auf Golem.de vom 20.05.2026
