Pressemitteilung: Handys beschlagnahmen und durchsuchen ohne jegliches Maß

Zum Durchsuchen von beschlagnahmten Handys aus geringfügigen Anlässen heraus erklärt Donata Vogtschmidt, Obfrau im Digitalausschuss für die Linksfraktion und Sprecherin für Digitalpolitik und Cybersecurity:

 

„Beschlagnahmte Smartphones können ohne Rechtsgrundlage bereits bei einem geringen Anfangsverdacht tiefschürfend durchsucht werden. Anlass kann beispielsweise schon das schlichte Dokumentieren der öffentlichen Äußerung eines Polizisten sein. Das ist ein unhaltbarer Zustand, weshalb die Gesellschaft für Freiheitsrechte im Juli dieses Jahres Verfassungsbeschwerde dagegen eingereicht hat. Das scheint auch bitter nötig, denn wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine kleine Anfrage schreibt, sind auch Fallbeispiele ausufernder Überwachung aus ihrer Sicht kein Grund, eine Anpassung der gesetzlichen Regelung anzustreben. Das finde ich unfassbar und zeigt beispielhaft einmal mehr, wie wenig sich die Bundesregierung um digitale Freiheitsrechte schert. Das Eindringen des Staates in die Privatsphäre darf stets nur das letzte mögliche Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen der Problemlösung versagt haben. In diesen Fällen muss die Eingriffstiefe auf das absolut erforderliche Minimum beschränkt sein. Wenn aber schon das Dokumentieren einer öffentlichen polizeilichen Äußerung Anlass für eine umfassende Durchsuchung des Smartphones sein kann, ist das skandalös. Nimmt man die von der Bundesregierung geplante massenhafte Analyse von Polizeidaten mit künstlicher Intelligenz beispielsweise mithilfe der US-Firma Palantir hinzu, dann ergibt sich aus zweifelhaften Datenerhebungen bei Ermittlungen und ausufernder Informationsgewinnung durch KI ohne Rücksicht auf Zwecke der Datenerhebung eine unheilige Allianz in Richtung Überwachungsstaat.“

 

Link zur Antwort der Bundesregierung vom 16.10.2025