Bundesregierung verschleiert geplante Einführung von Hackbacks
Am 25.06.2026 hat die Bundesregierung im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit eingebracht. Hinter der Einführung einer sogenannten aktiven Cyberabwehr verbergen sich Hackbacks, deren verfassungs- und völkerrechtliche Bedenken in der Vergangenheit vielfach geäußert und festgestellt wurden. Nun sollen BKA und Bundespolizei die Fähigkeit zu Hackbacks erhalten. Dazu erklärt Donata Vogtschmidt, Obfrau im Digitalausschuss für die Linksfraktion und Sprecherin für Digitalpolitik und Cybersecurity:
„Was die Bundesregierung als aktive Cyberabwehr bezeichnet, sind schlicht und ergreifend Hackbacks. Dies haben die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem neuen Gutachten eindeutig festgestellt. Damit sind die fadenscheinigen Abgrenzungsversuche von Herr Dobrindt völlig haltlos: Tatsächlich möchte er sehr wohl mit Hackbacks zurückschlagen, wenn ein Cyberangriff erfolgt. Die Bundesregierung verschleiert der Bevölkerung die Einführung eines verfassungs- und völkerrechtlich höchst problematischen Instruments der Cyberabwehr, das die Qualität eines bewaffneten Angriffs auf fremde Staaten haben kann. Fassungslos macht mich, dass die Bundesregierung auf meine parlamentarische Anfrage dahingehend schlicht antwortet, dass sie sich zu hypothetischen Fragestellungen nicht äußere. Das ist Realitätsverweigerung! Ich fordere Herrn Dobrindt eindringlich auf, zu einer tatsachenbasierten Argumentation zurückkehren, gerade wenn er sich auf sicherheitspolitisch sensiblem Terrain bewegt!
Egal welche Behörde Hackbacks verübt, die grundsätzlichen Probleme bleiben stets dieselben: Hackbacks erfordern eine umfangreiche Aufklärung des Täterumfelds durch Ausnutzung von erbeuteten Zugangsdaten und von IT-Schwachstellen. Bei einem Cyberangriff ist dafür in der Regel jedoch gar keine Zeit, wenn ein Rückschlag erfolgen soll. Die Gefahr, dass bei einem Hackback international kritische Infrastruktur mit getroffen wird, ist sehr groß. Das stärkt die Cybersicherheit nicht, sondern gefährdet sie. Aber damit nicht genug der Unsicherheit: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verleitet zum Offenhalten von IT-Schwachstellen und zum Infiltrieren fremder IT-Systeme durch den Staat. Ein solches Gesetz dann Cybersicherheitsgesetz zu nennen, ist unverschämt.
Cybersicherheit ist nur global und gemeinsam erreichbar und kann auch nicht gegen andere, sondern nur mit anderen Staaten durchgesetzt werden. Das gilt in der vernetzten digitalen Welt umso mehr. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir als Linksfraktion einen Antrag dazugelegt, in dem zum Streichen der Hackbacks aus dem Gesetzentwurf aufgefordert wird, sowie Maßnahmen für mehr defensive Cybersicherheit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unter der gebotenen demokratischen Krontrolle vorgeschlagen werden.“
Meine Rede zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Cybersicherheit vom 25.06.2026
Link zum Gutachten der wissenschaftlichen Dienste zu aktiver Cyberabwehr vom 19.06.2026
Antrag der Linksfraktion gegen Hackbacks und offensive Cyberabwehr vom 23.06.2026
Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Einzelfrage zu Cyberangriffen vom 22.06.2026
