Zum Hauptinhalt springen

543 erfasste Missbrauchsfälle: Kinderschutz darf nicht erst nach der Tat beginnen

Linda Stark

„543 polizeilich erfasste Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in nur einem Jahr – und das sind nur die Fälle, von denen die Polizei weiß. Wer darauf allein mit höheren Strafen antwortet, kommt zu spät: Dann ist der Übergriff bereits geschehen“, erklärt Linda Stark, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.

Das Bundeslagebild weist für Thüringen im Jahr 2025 rund 100 Fälle mehr aus als im Vorjahr. Hinzu kommen 46 erfasste Fälle zum Nachteil Jugendlicher. Die Statistik bildet allerdings nur die Taten ab, die der Polizei bekannt geworden sind. Über das tatsächliche Ausmaß sexualisierter Gewalt und die Zahl der Betroffenen gibt sie keine verlässliche Auskunft. „Die Zahlen sind alarmierend. Daher muss Thüringen dafür Sorge tragen, dass Kindern Hilfe zuteilwird, bevor aus einem Verdacht eine weitere Tat wird“, so Stark.

Die Initiativen von Justizministerin Beate Meißner zur Ausweitung des Tatbestands des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a StGB) sowie zur Klarstellung und Verschärfung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) zu den Paragrafen 176a (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern) und 184i (sexuelle Belästigung) des Strafgesetzbuches greifen bestehende Schutzlücken auf. Diese Lücken gehören geschlossen. Stark warnt jedoch davor, Strafrecht mit Prävention zu verwechseln: „Ein höherer Strafrahmen schafft in keiner Schule eine Vertrauensperson und in keinem Sportverein einen unabhängigen Beschwerdeweg.“ Der vom Ministerium befürwortete Beitritt Thüringens zum Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ sei sinnvoll, ersetze aber keine landesweite Kinderschutzstrategie.

Eine solche Strategie liegt mit dem Antrag „Gewaltschutz stärken“ der Fraktion Die Linke bereits auf dem Tisch. Der gegenwärtig im Fachausschuss beratene Antrag fordert verbindliche Mindeststandards für Schutzkonzepte, kindgerechte und unabhängige Beschwerdewege, regelmäßige Fortbildungen und eine Stärkung der Kinder- und Jugendschutzdienste. Schulen, Kindertagesstätten, Jugendclubs und Vereine müssen dafür ausreichend Personal, Zeit und fachliche Unterstützung erhalten.

„Ein Schutzkonzept, das nur im Ordner liegt, schützt kein Kind“, erklärt Stark. „Die Landesregierung kann in Berlin Änderungen des Strafrechts verlangen. In Thüringen muss sie zugleich dafür sorgen, dass Prävention, Beratung und Beschwerdewege vor Ort funktionieren. Dafür braucht es einen verbindlichen Zeit- und Finanzierungsplan unter Beteiligung des Landesbetroffenenrates. Andernfalls bleibt vom angekündigten Kinderschutz vor allem eine Ankündigung.“

Zurück zum Kopf der Seite