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AfD-Verbots-Debatte: Union muss vom Reden ins Handeln kommen – und zwar jetzt

Christian Schaft

Zur neuerlichen Diskussion über ein Verbot der Thüringer AfD oder eines Wahlrechtsentzugs für einzelne Mitglieder erklärt Christian Schaft, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Dass man nun auch in der Union wieder anfängt, ernsthaft über die notwendigen Schritte zum Schutz der Demokratie nachzudenken, ist zu begrüßen. Ein Antrag zum Verbot der AfD kann problemlos um den Antrag, hilfsweise ein Verbot einzelner Landesverbände auszusprechen, ergänzt werden. Die aggressive Feindschaft der AfD gegen die Demokratie ist allerdings weder auf Björn Höcke noch auf den Thüringer Landesverband der AfD beschränkt. Ein Verbot der Gesamtpartei ist aus unserer Sicht möglich und notwendig. Das spricht aber nicht dagegen, auch das Verbot einzelner Landesverbände durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Relevant ist: Die Union muss jetzt vom Reden ins Handeln kommen.“

 

Der Abgeordnete erklärt weiter: „Am 30.9. wird im Thüringer Landtag eine öffentliche Anhörung zum AfD-Verbot stattfinden. Den Antrag dazu hat Die Linke auf den Weg gebracht. Selbstverständlich können auch Unionspolitiker von außerhalb Thüringens diese Gelegenheit nutzen, um sich über die Fakten zu einem AfD-Verbot zu informieren. In der aktuellen Debatte machen sie zum Teil nämlich einen eher uninformierten Eindruck. Die Vorstellung, ein Verbotsverfahren würde die AfD nur stärken, wirkt mit Blick auf die Faktenlage beinahe schon absurd. Alleine die Landtagsfraktion der Thüringer AfD bekommt jährlich Steuergelder in Höhe von rund 10,5 Millionen Euro. Die Diäten und Gehälter von Abgeordneten der AfD-Fraktion im Bundestag und ihren Mitarbeitenden kosten den Steuerzahler jeden Monat fast 6 Millionen Euro. Und in diesen Summen ist noch kein Cent staatlicher Parteienfinanzierung enthalten. Die AfD wird durch den Zugriff auf diese Steuermillionen wesentlich mehr gestärkt, als durch die Prüfung und Durchführung eines Verbotsverfahrens. Dieses Geld wird von der Partei aktiv genutzt, um den demokratischen Rechtsstaat durch Angriffe auszuhöhlen.“

 

Auch von der Idee eines Wahlrechtsentzugs für einzelne AfD-Politiker hält der Abgeordnete wenig: „Der Fokus auf Höcke ist inhaltlich falsch. Der Fisch stinkt zwar immer vom Kopf her, aber im Fall der AfD stinkt der gesamte Fisch bis in seinen Kern hinein. Ein Wahlrechtsentzug für Einzelpersonen ist außerdem juristisch nur als Nebenfolge von strafrechtlichen Verurteilungen oder einem Entzug der Grundrechte möglich. Ein solches Verfahren hatte in Deutschland noch nie Erfolg, es gibt also nicht einmal etablierte Kriterien, um es juristisch zu prüfen. Auf die Nebenfolgen juristisch spekulativer Verfahren zu hoffen und gleichzeitig ein Parteiverbotsverfahren als juristisch zu unsicher abzulehnen, ist kein ernsthafter Beitrag zur Debatte.“

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