Keine Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes
Ulrike Grosse-Röthig, Sprecherin für Justiz der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, fordert, von einer Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes abzusehen: „Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein für die geschlechtliche Selbstbestimmung. Das dem Gesetz entgegengebrachte Misstrauen, das durch die angstgeleitete Landesregierung, in Person der Thüringer Justizministerin, geschürt wird, halte ich für unangebracht. Zahlreichen Personen ihr Recht auf Selbstbestimmung zu nehmen, aus Angst, dass einige wenige das Gesetz missbrauchen könnten, ist der falsche Weg.
Dass es Möglichkeiten gibt, mit Einzelfällen der missbräuchlichen Änderung des Geschlechtseintrags umzugehen, zeigt ein Fall aus Nordrhein-Westfalen. Dort wurde ein*e Polizeibeamt*in aufgrund des Verdachts des Missbrauchs des Selbstbestimmungsgesetzes von einem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Die Person hatte sich durch die Änderung des Geschlechtseintrages eine Begünstigung für die Chance zur Beförderung erhofft.“
„Das zeigt: Die dringende gesetzliche Verschärfung, die Justizministerin Meißner vehement einfordert, um mögliche Missbrauchsfälle zu verhindern, ist gar nicht notwendig“, fasst die Abgeordnete zusammen.

