Pressemitteilung: Bundesregierung weicht zentralen Fragen zu KI im Krieg aus
Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Einsatz KI-gestützter Zielidentifikations- und Entscheidungssysteme im Krieg erklärt Donata Vogtschmidt, für die Linksfraktion im Bundestag ordentliches Mitglied im Verteidigungsausschuss, Obfrau im Digitalausschuss und Sprecherin für Digitalpolitik und Cybersecurity: „Das Antwortverhalten der Bundesregierung ist ein Musterbeispiel strategischer Ausweichpolitik. Statt sich mit den realen Risiken automatisierter Gewalt auseinanderzusetzen, begnügt sich die Regierung mit formelhaften Verweisen auf das humanitäre Völkerrecht und die angebliche Zentralität menschlicher Kontrolle.
Was fehlt, sind konkrete politische Positionen: Die Bundesregierung sagt nicht, ob sie die teilweise Delegation letaler Entscheidungen an Algorithmen für zulässig hält. Sie definiert keine Mindeststandards für human control, keine Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit oder Eingriffsmöglichkeiten – und keine Kriterien dafür, wann KI-Systeme völkerrechtskonform sein sollen. Damit bleibt offen, ob menschliche Kontrolle mehr ist als ein formaler Klick am Ende einer maschinell vorgeprägten Entscheidungskette.
Dabei verpflichtet das humanitäre Völkerrecht zu individueller Zielverifikation, fortlaufenden Vorsichtsmaßnahmen und persönlicher Verantwortlichkeit für Angriffe. Diese Pflichten lassen sich nicht auf statistische Modelle oder Black-Box-Systeme übertragen. Wenn KI Zielvorschläge generiert, Gefährlichkeitswerte berechnet oder Personen anhand von Metadaten klassifiziert, verschiebt sich die reale Entscheidungsmacht von Menschen auf Maschinen – mit gravierenden Folgen für Rechenschaftspflicht und den Schutz der Zivilbevölkerung.
Besonders alarmierend ist das Schweigen zur algorithmischen Definition von militant. Wer Menschen auf Basis von Bewegungsprofilen, Kommunikationsdaten oder sozialen Netzwerken als Ziele markiert, ersetzt rechtlich gebotene Individualisierung durch probabilistische Zuschreibungen. So werden zivile Lebensrealitäten in feindliche Muster übersetzt – ein klarer Bruch mit dem Unterscheidungsprinzip.“
Link zur Kleinen Anfrage und Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 21/3726: dserver.bundestag.de/btd/21/037/2103726.pdf
